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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler

Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 26.11.2024; Bearbeitung: Kernplan GmbH

Grundlage: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2024); Bearbeitung: Kernplan GmbH

hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler gebilligt.

Des Weiteren hat der Gemeinderat in v. g. Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Gemeinde Nohfelden plant die Ausweisung eines neuen Wohngebietes nördlich der bestehenden Wohnbebauung der Straße „Kapellenflur“ im Ortsteil Eiweiler. Auf der, im Rahmen des Wohn- und Gewerbeflächenkonzeptes der Gemeinde Nohfelden (2022) priorisierten, Fläche sollen Wohnbaugrundstücke für die Errichtung von bis zu 11 Wohngebäuden entstehen. Der im südöstlichen Teil des Plangebietes gelegene Spielplatz soll planungsrechtlich gesichert werden.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt aus östlicher Richtung in Verlängerung der Straße „Zur Eifelbach“. Für die Erschließung der einzelnen Wohnbaugrundstücke ist eine Stichstraße mit Wendemöglichkeiten geplant. Die Erschließungsanlagen sind so konzipiert, dass perspektivisch die Entwicklung eines 2. Bauabschnittes nach Nordwesten hin möglich ist. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig innerhalb des Plangebietes auf den jeweiligen Grundstücken untergebracht werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Das Plangebiet umfasst im südöstlichen Bereich einen Spielplatz; die übrigen Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Südosten durch Wohnbebauung der Straße „Kapellenflur“ samt zugehöriger Freiflächen (Hs.-Nrn. 2, 4 und 6), im Nordosten und Südwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen samt Gehölzstrukturen, im Westen durch einen Wirtschaftsweg und landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie im Südosten und Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 1,1 ha.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:

  • Anpassung der Höhenfestsetzung: zusätzlich Festsetzung einer Traufhöhe (max. 8,00 m) und Reduzierung der Firsthöhe von 10,50 m auf 10,00 m
  • Festsetzung einer Geschossflächenzahl von 0,8
  • Streichung der Festsetzung zur Dachbegrünung
  • Fertigstellung Umweltbericht
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie einer externen Kompensationsmaßnahme auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
  • Erstellung Entwässerungsgutachten
  • Festsetzung der Abwasserbeseitigung auf Basis des Entwässerungsgutachtens

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Entwässerungsgutachten und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/,, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr.1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 25.06.2026, 09.07.2026 u. 23.07.2026, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

 

 

 

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 17.06.2026
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-

Lagepläne, ohne Maßstab

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Nördlich der Kapellenflur“ in Flur 1 der Gemarkung Eiweiler / der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Nohfelden