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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung Bostalsee

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der StVO wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den Seerundweg Bostalsee folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Die in der Anlage 1 aufgeführten Verkehrszeichen werden angeordnet.
    Die Verkehrszeichen sind in einer Höhe von mindestens 2,20m ab Unterkante Schild aufzustellen.
  2. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  3. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet.

Anlage 1: Folgende Verkehrszeichen werden ergänzt:

Es ist auf die richtige Aufstellhöhe von min. 2,20 m (Unterkannte Schild zu achten!

  1. Höhe Seeverwaltung Richtung Bosiland: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 239 Gehweg mit Zusatzeichen VZ 1022-10 Radverkehr frei und VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  2. Gegenüber Bosiland: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 250 Durchfahrt Verboten mit Zusatzeichen VZ 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei.
  3. Abzweigung von Victor's Seehotel Weingärtner kommend Richtung Seehaus: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  4. Vor Seehaus Richtung Bosiland: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  5. Höhe Kunstzentrum Bosener Mühle zu Parkplatz P2: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 237 Radweg mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  6. Parkplatz P2 kommend Richtung Bosener Mühle: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 250 Durchfahrt Verboten mit Zusatzeichen VZ 1022-10 Radverkehr frei und VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  7. Höhe Kunstzentrum Bosener Mühle Richtung Parkplatz P2: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 237 Radweg mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  8. Unterhalb Kunstzentrum Bosener Mühle Richtung Eckelhausen: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  9. Eckelhausen vom Mauergarten kommend: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  10. Eckelhausen vom Mauergarten kommend Richtung Center Parcs: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  11. Höhe Center Park Adventure Desk: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  12. Im weiteren Verlauf Richtung Cycle Center: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  13. Im weiteren Verlauf Richtung Cycle Center: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  14. Höhe Center Parcs Tretbootverleih: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 239 Gehweg mit Zusatzeichen VZ 1022-10 Radverkehr frei.
  15. Gegenüber des Cycle Center: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 239 Gehweg mit Zusatzeichen VZ 1022-10 Radverkehr frei.
  16. Cycle Center Richtung Staudamm: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Zusatzzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  17. Vor Seebad Gonnesweiler Toilettenanlagen: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  18. Vor Seebad Gonnesweiler Richtung Center Parcs: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Zusatzzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen. Entfernung des VZ 133-10 Fußgänger.
  19. Vorm Seebad Gonnesweiler Richtung Haus steht Kopf: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  20. Staumauer Richtung Neunkirchen Nahe. Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  21. Staumauer Richtung Gonnesweiler. Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  22. Höhe Seezeitlodge Lagoliner: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  23. Im weiteren Verlauf Richtung Römerhof: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  24. Gegenrichtung Richtung Seezeitlodge:Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  25. Im weiteren Verlauf Richtung Seezeitlodge: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  26. Im weiteren Verlauf Richtung Seezeitlodge: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  27. Gegenrichtung Richtung Römerhof: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  28. Vom Römerhof kommend Richtung See: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  29. Aus Neunkirchen Nahe kommend Richtung Biotop: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  30. Parkplatz Biotop Richtung Neunkirchen Nahe: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  31. Parkplatz Biotop Gegenrichtung: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1012-31 Ende.
  32. Parkplatz Biotop Richtung Festwiese: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  33. Parkplatz Biotop Gegenrichtung: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts mit Zusatzeichen VZ 1012-31 Ende.
  34. Biotop Richtung Festwiese: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  35. Biotop Richtung Festwiese Gegenrichtung: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  36. Abzweigung Campingplatz: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  37. Abzweig Richtung Campingplatz: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 239 Gehweg mit Zusatzeichen VZ 1012-31 Ende.
  38. Campingplatz Richtung Festwiese: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 237 Radweg mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  39. Campingplatz Richtung Biotop: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 138-10 Radverkehr und Entfernung des VZ 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts.
  40. Campingplatz Richtung Biotop: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 237 Radweg mit Zusatzeichen VZ 1012-31 Ende.
  41. Zufahrt Festwiese Richtung Seeverwaltung: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 237 Radweg mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  42. Zufahrt Festwiese Richtung Campingplatz Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 237 Radweg mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  43. Seeverwaltung – Toilettenanlagen: Aufstellen der Verkehrszeichen VZ 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links mit Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
  44. Seeverwaltung – Toilettenanlagen Richtung Campingplatz: Ergänzung des Zusatzeichen VZ 1000-31 Beide Richtungen.
Nohfelden, den 23. Juni 2023
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit