Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich der Kirmes in Eisen vom 03. bis 05. Juli 2026
Die Straßenverkehrsbehörde hat gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO anlässlich der Kirmes in Eisen für den Zeitraum vom 03. bis 05. Juli 2026 folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- In der Hunsrückstraße wird im Bereich zwischen den Anwesen Nr. 32 und Nr. 46 in beiden Fahrtrichtungen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.
- Die Zuwegung zum Gemeindezentrum wird von der Hunsrückstraße sowie aus der Straße „Zum Rothenberg“ kommend für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anliegerverkehr bleibt zugelassen.
- Die Wiese gegenüber dem Anwesen Hunsrückstraße 46 wird als Parkplatz ausgewiesen.
Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zum Abschluss der Veranstaltung.
Nohfelden, den 16.06.2026
Die Straßenverkehrsbehörde