Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland, wird für den Ortsteil Walhausen anlässlich der Köhlertage vom 15. – 29. Juli 2023 folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
- Die Gemeindestraße „Zum Heidenkopf“ wird zwischen der Abzweigung Türkismühler Straße und dem Festplatz für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Ausnahme: Anlieger und Versorgungsfahrzeuge frei
Die Beschilderung erfolgt durch Verkehrszeichen (Vz) 250 (Verbot für Fahrzeuge alle Art) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und Absperrgitter. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgitter je 5 Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen. - Für die Türkismühler Straße wird ab Kreuzungsbereich Türkismühler Straße / Zum Heidenkopf rechtsseitig bis zum Hause Künzer Horst ein Halteverbot nach Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang), 283-20 (Halteverbot Ende) und 283-30 (Halteverbot Mitte) angeordnet.
- Für die Gemeindestraße „Zum Heidenkopf“ wird ab Kreuzungsbereich Türkismühler Straße / Zum Heidenkopf rechtsseitig ein Halteverbot nach Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang), 283-20 (Halteverbot Ende) und 283-30 (Halteverbot Mitte) angeordnet. Ab dem Anwesen „Zum Heidenkopf 14 a“ bis zum Parkplatz am Buchwald wird beidseitig eine Halteverbot angeordnet.
- Die Höchstgeschwindigkeit in der Gemeindestraße „Zum Heidenkopf“ wird auf 30 km/h festgesetzt. Die Beschilderung erfolgt mit VZ 274-53 (30).
- Die Zufahrt zum Festplatz wird ab dem Anwesen Herz gesperrt.
Ausnahme: Anlieger und Versorgungsfahrzeuge frei
Die Beschilderung erfolgt durch Verkehrszeichen (Vz) 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und Absperrgitter. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgitter je 5 Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen. - Parkplätze werden vom Veranstalter ausgewiesen. Zwischen den Anwesen „Zum Heidenkopf 19 und 20“ werden 4 Behindertenparkplätze ausgewiesen. Die Kennzeichnung der Parkplätze erfolgt mit VZ 314-50.
- Die Zu- und Abfahrt von dem Parkbereich „Vor dem Buchwald“ kann nach Bedarf durch eine Lichtsignalanlage geregelt werden.
- Die Verantwortlichen der AG Walhauser Vereine erhalten die Berechtigung die angeordneten Verkehrsbeschränkungen je nach Besucheraufkommen anzupassen.
- Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Anordnung werden als Ordnungswidrig-keit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
Nohfelden, den 15. Juni 2023
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit