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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 27/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland, wird für den Ortsteil Walhausen anlässlich der Köhlertage vom 15. – 29. Juli 2023 folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

  1. Die Gemeindestraße „Zum Heidenkopf“ wird zwischen der Abzweigung Türkismühler Straße und dem Festplatz für den Durchgangsverkehr gesperrt.
    Ausnahme: Anlieger und Versorgungsfahrzeuge frei
    Die Beschilderung erfolgt durch Verkehrszeichen (Vz) 250 (Verbot für Fahrzeuge alle Art) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und Absperrgitter. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgitter je 5 Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen.
  2. Für die Türkismühler Straße wird ab Kreuzungsbereich Türkismühler Straße / Zum Heidenkopf rechtsseitig bis zum Hause Künzer Horst ein Halteverbot nach Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang), 283-20 (Halteverbot Ende) und 283-30 (Halteverbot Mitte) angeordnet.
  3. Für die Gemeindestraße „Zum Heidenkopf“ wird ab Kreuzungsbereich Türkismühler Straße / Zum Heidenkopf rechtsseitig ein Halteverbot nach Verkehrszeichen 283-10 (Halteverbot Anfang), 283-20 (Halteverbot Ende) und 283-30 (Halteverbot Mitte) angeordnet. Ab dem Anwesen „Zum Heidenkopf 14 a“ bis zum Parkplatz am Buchwald wird beidseitig eine Halteverbot angeordnet.
  4. Die Höchstgeschwindigkeit in der Gemeindestraße „Zum Heidenkopf“ wird auf 30 km/h festgesetzt. Die Beschilderung erfolgt mit VZ 274-53 (30).
  5. Die Zufahrt zum Festplatz wird ab dem Anwesen Herz gesperrt.
    Ausnahme: Anlieger und Versorgungsfahrzeuge frei
    Die Beschilderung erfolgt durch Verkehrszeichen (Vz) 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und Absperrgitter. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgitter je 5 Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen.
  6. Parkplätze werden vom Veranstalter ausgewiesen. Zwischen den Anwesen „Zum Heidenkopf 19 und 20“ werden 4 Behindertenparkplätze ausgewiesen. Die Kennzeichnung der Parkplätze erfolgt mit VZ 314-50.
  7. Die Zu- und Abfahrt von dem Parkbereich „Vor dem Buchwald“ kann nach Bedarf durch eine Lichtsignalanlage geregelt werden.
  8. Die Verantwortlichen der AG Walhauser Vereine erhalten die Berechtigung die angeordneten Verkehrsbeschränkungen je nach Besucheraufkommen anzupassen.
  9. Die Anordnung tritt mit der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft.
  10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Anordnung werden als Ordnungswidrig-keit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
Nohfelden, den 15. Juni 2023
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit