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Hundekot und Anleinpflicht auf öffentlichen Straßen und Anlagen
In letzter Zeit mehren sich die Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Anlagen in unserer Gemeinde.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Polizeiverordnung der Gemeinde Nohfelden, wonach der Hundehalter den Hundekot unverzüglich zu beseitigen hat.
Auch möchten wir an die Anleinpflicht der Hunde erinnern. Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sind Hunde an einer höchstens 2 Meter langen Leine zu führen.
Wir appellieren hier im Sinne unserer sauberen Umwelt an die Vernunft der jeweiligen Hundehalter.
Für weitere Fragen können Sie sich an die Ortspolizeibehörde der Gemeinde Nohfelden wenden: ordnungsamt@nohfelden.de