Die Ortspolizeibehörde bittet um Ihre Mithilfe!
Auf Gehwegen und Straßen überhängende Äste und Sträucher sind immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen und Kinder selbst, oder Rollstuhlfahrer/innen, sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen.
Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Fuß- und Gehwege in voller Breite dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen müssen.
Deshalb appelliert das Ordnungsamt an alle Grundstückseigentümer:
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer (auch für unbebaute Grundstücke in der Ortslage) verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.