(Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windkraftanlage Falkenberg“)
in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Wolfersweiler
Zur Einleitung Des Verfahrens
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 27.06.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Energiepark Falkenberg“ (Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windkraftanlage Falkenberg“) gefasst hat.
Weiterhin wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) – unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen –hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Energiepark Falkenberg“ in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich dem 09.08.2024
Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen „Photovoltaik“ und „Windenergie / Photovoltaik“, um die Weiterentwicklung des Bestandswindparks zu einem Energiepark planerisch vorzubereiten. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet Sonderbauflächen „Windkraftanlagen“, Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Energiepark Falkenberg“ (Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Windkraftanlage Falkenberg“). Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.
In seiner Sitzung am 27.06.2024 hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung – bestehend aus Planzeichen (Teil A) dem Textteil (Teil B) und der Begründung zugestimmt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung und der Begründung ist während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:30 – 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/bauleitplanung) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteiländerung unberücksichtigt bleiben.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/ Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe einreichen, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt