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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 27/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“

Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ in Flur 5 der Gemarkung Bosen

hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens,

Veröffentlichung im Internet u. frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 - öffentlicher Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ in Flur 5 der Gemarkung Bosen beschlossen.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 27.06.2024 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Ortsteil Bosen in der Gemeinde Nohfelden soll am Ende des Birkenwegs neuer Wohnraum geschaffen werden. Konkret handelt es sich hierbei um einen Neubau eines Einzelhauses, der auf einer bislang unbebauten Freifläche mit Gehölzstrukturen am nördlichen Siedlungsrand errichtet werden soll. Die Erschließung soll ausschließlich über den Birkenweg erfolgen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit überwiegend nach § 35 BauGB (Außenbereich) sowie nach der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am untersten Flur“ (1975). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden sieht für das Plangebiet eine Wohnbaufläche sowie Flächen für die Landwirtschaft vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“, erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:

Gemarkung Bosen,

Flur 5,

Parz.-Nr. 34/2 TF, 48 TF u. 49 TF

(TF = Teilflächen)

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.225 m2.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am untersten Flur“ aus dem Jahr 1975.

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Ein Entwurf des Umweltberichts liegt bereits vor und wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

In seiner Sitzung am 27.06.2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichts, zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ – bestehend aus Planzeichnung (Teil A) Textteil (Teil B), Begründung und Entwurf des Umweltberichtes - in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Nohfelden unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen/Flächennutzungsplanänderungen (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 25.07.2024 u. 08.08.2024, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 03.07.2024
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-