hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens,
Veröffentlichung im Internet u. frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 - öffentlicher Sitzungsteil - die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ in Flur 5 der Gemarkung Bosen beschlossen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 27.06.2024 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Wohnbaufläche, um die Errichtung eines Wohngebäudes planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Wohnbaufläche sowie Flächen für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.225 m².
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Ein Entwurf des Umweltberichts liegt bereits vor und wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
In seiner Sitzung am 27.06.2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichts, zur Flächennutzungsplan-Teiländerung für den Bereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ – bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Entwurf des Umweltberichtes - in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Nohfelden unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen/Flächennutzungsplanänderungen (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 08.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 25.07.2024 u. 08.08.2024, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Lagepläne, ohne Maßstab
Geltungsbereich des Bebauungsplanes/der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Wohnbebauung Ende Birkenweg Bosen“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Bosen
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 07.05.2024; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan