Aus Anlass der Kirmes am Gemeindezentrum in Eisen vom 04.07. – 06.07.2025, wird aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde St. Wendel und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | In der Hunsrückstraße wird von Hausnummer 32 bis Hausnummer 46 und in der Gegenrichtung je eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die VZ 274-30 (30km/h) StVO zu zeigen. Zusätzlich sind die VZ 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz „Veranstaltung“ zu zeigen. |
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| Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt in beide Richtungen mit VZ 274-50 StVO (50). |
| 2. | Die Zuwegung zum Gemeindezentrum wird von der Hunsrückstraße, bzw. aus der Straße „Zum Rothenberg“ kommend für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |