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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge

für die Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) der Gemeinde Nohfelden Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 18.01.2023 (Amtsbl. I S. 204) und des Gesetzes Nr. 2056 "Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch -Saarländisches Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) vom 19.01.2022 (Amtsbl. S 422), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 2099 v. 26.04.2023 sowie der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (AVO-SBEBG) vom 15.03.2022 (Amtsbl. S. 535), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 2099 vom 26.04.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in seiner am 26.06.2025 folgende Satzungüber die Erhebung der Elternbeiträge und sonstiger Gebühren erlassen:

§ 1 Elternbeiträge

Die Gemeinde Nohfelden erhebt folgende monatlichen Gebühren für die Betreuung in den Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) Bosen, Nohfelden, Selbach, Sötern und Wolfersweiler.

1. Ganztagsbetreuung Krippe (07.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

neu

a)

für das erste Kind  — 123,00 €

b)

für das zweite Kind  — 92,00 €

c)

für das dritte Kind  — 46,00 €

d)

für das vierte Kind  — 31,00 €

2. Halbtagsbetreuung Krippe (07.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

a)

für das erste Kind  — 78,00 €

b)

für das zweite Kind —  58,00 €

c)

für das dritte Kind —  39,00 €

d)

für das vierte Kind  — 20,00 €

3. Ganztagsbetreuung Kindergarten (07.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

a)

für das erste Kind —  83,00 €

b)

für das zweite Kind  — 62,00 €

c)

für das dritte Kind  — 42,00 €

d)

für das vierte Kind  — 21,00 €

4. Halbtagsbetreuung Regelkindergarten (07.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

a)

für das erste Kind —  40,00 €

b)

für das zweite Kind  — 30,00 €

c)

für das dritte Kind  — 20,00 €

d)

für das vierte Kind  — 10,00 €

§ 2 Essensgeld

Kosten pro Mahlzeit entsprechend der Preise der Anbieter

§ 3 Servicetag/e

Kindergarten:

Gebühr für die Nutzung eines Servicetages nach Bedarf täglich = 4,00 €

Krippenbereich:

Gebühr für die Nutzung eines Servicetages nach Bedarf täglich = 6,00 €

§ 5 Inkrafttreten

Diese 10. Gebührensatzung tritt am 01.08.2025 in Kraft.

Nohfelden, den 30.06.2025

Andreas Veit
-Bürgermeister-