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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden

für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ in Flur 7 der Gemarkung Eckelhausen

hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens, Veröffentlichung im Internet u. frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 - öffentlicher Sitzungsteil - die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ in Flur 7 der Gemarkung Eckelhausen beschlossen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ teilgeändert werden.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 26.06.2025 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um die Errichtung eines Hotels mit Chalet-Dorf planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.

In seiner Sitzung am 26.06.2025 - öffentlicher Sitzungsteil - hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ in Flur 7 der Gemarkung Eckelhausen gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ in Flur 7 der Gemarkung Eckelhausen, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.nohfelden.de) unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen/Flächennutzungsplanänderungen (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/), veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden (§ 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB) fertiggestellt.

Die v. g. Entwurfsunterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 10.07.2025 u. 24.07.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 02.07.2025
gez. Andreas Veit, Bürgermeister