Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 21.05.2025; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2025); Bearbeitung: Kernplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 – öffentlicher Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ in Flur 7 der Gemarkung Eckelhausen beschlossen.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 26.06.2025 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
An der Lindenallee in Eckelhausen, der Zufahrt zum Center Parcs, soll die Errichtung eines Hotels ermöglicht werden. Auf der Fläche östlich des Siedlungsrandes von Eckelhausen soll ein Hauptgebäude mit Hotelzimmern und -suiten sowie ein Chalet-Dorf entstehen. Insgesamt sind max. 70 Einheiten geplant. Das Übernachtungsangebot soll durch ein Sport- und Wellness-Angebot ergänzt werden. Die notwendigen Stellplätze können vollständig innerhalb des Gebietes untergebracht werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände ca. 50 m nordöstlich des Siedlungskörpers von Eckelhausen aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich direkt an der Lindenallee, die in Richtung Nordwesten unmittelbar in die L 325 mündet. Im direkt angrenzenden Umfeld befinden sich landwirtschaftlich genutzte Freiflächen, die das Plangebiet auch vom bestehenden Center Parcs am Bostalsee trennen (ca. 200 m in südliche Richtung).
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Eckelhausen,
Flur 7,
Parz.-Nr. 38/2 TF, 38/3, 39/1, 39/2, 40, 41, 42/2 TF, 42/4, 74/4, 74/6, 75/1 TF, 75/2 TF, 75/5, 75/6, 84/1 TF, 85/1 TF
(TF = Teilflächen)
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.
In seiner Sitzung am 26.06.2025 – öffentlicher Sitzungsteil - hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ in Flur 7 der Gemarkung Eckelhausen gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung, in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.nohfelden.de) unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen/Flächennutzungsplanänderungen (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/), veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Die v. g. Entwurfsunterlgen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 10.07.2025 u. 24.07.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Lagepläne, ohne Maßstab
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen“ und der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Eckelhausen