Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden
für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Neubau Rewe-Markt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan
in Flur 15 der Gemarkung Bosen sowie
in Flur 6 der Gemarkung Neunkirchen/Nahe
hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 - öffentlicher Sitzungsteil – die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Rewe-Markt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in Flur 15 der Gemarkung Bosen sowie in Flur 6 der Gemarkung Neunkirchen/Nahe beschlossen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden soll parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Rewe-Markt“ teilgeändert werden.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 06.07.2023 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche inkl. Erschließung, um die Errichtung eines Rewe-Marktes planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau Rewe-Markt“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,06 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau Rewe-Markt“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Die Bürger*innen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Lageplan ohne Maßstab
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau REWE-Markt“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteile Neunkirchen/Nahe und Bosen
Quelle: ZORA, Z – 026/05, LVGL; Bearbeitung: Kernplan
Lageplan ohne Maßstab
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau REWE-Markt“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteile Neunkirchen/Nahe und Bosen
L325
Quelle Katastergrundlage: LVGL; Stand: 23.05.2023, Bearbeitung: Kernplan