hier: Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens und
formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 - öffentlicher Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung zwischen Lilien- und Blumenstraße“ in Flur 16 der Gemarkung Selbach im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 06.07.2023 zur Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:
Im Nohfelder Ortsteil Selbach sollen auf einer bislang unbebauten Grün-/Freifläche im Innenbereich zwischen Blumenstraße und Lilienstraße neue Wohngebäude errichtet werden.
Die Erschließung der Fläche ist über die südwestlich angrenzende Blumenstraße sowie die östlich angrenzende Imsbacher Straße gewährleistet. Die erforderlichen Stellplätze (ruhender Verkehr) können vollständig auf dem Grundstück organisiert werden.
Der Standort ist für Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung überwiegend durch Wohnnutzung geprägt ist.
Nach aktueller Rechtsgrundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnbebauung zwischen Lilien- und Blumenstraße“ umfasst nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Selbach, Flur 16, Parz.-Nr. 31/6, 33/17 u. 23/2 TF (Teilfläche).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3.000 m².
Der Bebauungsplan „Wohnbebauung zwischen Lilien- und Blumenstraße“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Teilbebauungsplan „Am Imsbacher Weg“ aus dem Jahr 1961 sowie die Baupolizeiverordnung „Am Imsbacher Weg“ aus dem Jahr 1961.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt die Fläche bereits als Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Der Bebauungsplan „Wohnbebauung zwischen Lilien- und Blumenstraße“ erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung – i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
In seiner Sitzung am 06.07.2023 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung zwischen Lilien- und Blumenstraße“ in Flur 16 der Gemarkung Selbach gebilligt und die formelle öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes „Wohnbebauung zwischen Lilien- und Blumenstraße“ in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 durchgeführt wird. Die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und der Begründung, ist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) elektronisch abrufbar. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Lageplan, ohne Maßstab
Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohnbebauung zwischen Lilien- und Blumenstraße“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Selbach