Aus Anlass eines Mittelaltermarktes um die Burg Nohfelden, wird von Samstag, den 20. Juli 2024, 10:00 Uhr bis Sonntag, den 21. Juli 2024 20:00 Uhr, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde St. Wendel und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | In der OD Nohfelden (B 41) wird vom Ortseingang aus Richtung Wolfersweiler kommend bis zur Nahebrücke (Schloßstraße) und in der Gegenrichtung je eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die VZ 274-30 (30km/h) StVO zu zeigen. Zusätzlich sind die VZ 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz „Veranstaltung“ zu zeigen. |
| 2. | Die Gemeindestraße „Am Burghof“ wird ab den beiden Kreuzungsbereichen B 41 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen. |
| 3. | Die „Rosenwaldstraße“ wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 4. | Die „Naheuferstraße“ wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 5. | Die „Bergstraße“ wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 6. | Die „Buchwaldstraße“ wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 7. | Die Gemeindestraße „Burgwinkel“ wird ab Hausnummer 14 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 8. | In der Gemeindestraße „Burgwinkel“ wird von Einmündung Schloßstraße bis Hausnummer 14 ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang), VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot Mitte), und VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen „ab 20.07.2024 8 Uhr“ zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind min. 72h vor der Veranstaltung aufzustellen. |
| 9. | In der „Buchwaldstraße“ wird von Einmündung Schloßstraße bis Hausnummer 12 ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang), VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot Mitte), und VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen „ab 20.07.2024 8 Uhr“ zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind min. 72h vor der Veranstaltung aufzustellen. |
| 10. | In der „Schloßstraße“ wird von Einmündung Burgwinkel bis Hausnummer 8 ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang), VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot Mitte), und VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen „ab 20.07.2024 8Uhr“ zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind min. 72h vor der Veranstaltung aufzustellen. |
| 11. | Die Wiese gegenüber dem Anwesen „Burgwinkel 12“ wird als Parkplatz eingerichtet. |
| 12. | Vom Veranstalter sind ausreichend Hinweiszeichen auf die vorhandenen Parkplätze anzubringen. |
| 13. | In der Bahnhofstraße wird im Bereich der „Fa. De Soutter Medical“ ein Behindertenparkplatz eingerichtet. |
| 14. | Die ankommenden Verkehrsteilnehmer sind von erfahrenen Ordnern zu den Parkplätzen zu leiten. Polizeiliche Befugnisse stehen den Ordnern nicht zu. |
| 15. | Werden weitergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig, so dürfen diese nur in Absprache mit der Polizeiinspektion Nordsaarland durchgeführt werden. |
| 16. | Nach Beendigung der Veranstaltung ist die vorgenannte Beschilderung unmittelbar zu entfernen und die ursprüngliche Verkehrsführung wiederherzustellen. |
| 17. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 18. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |