Aus Anlass der Kirmes in Neunkirchen Nahe, wird von Donnerstag den 17.07.2025 bis Dienstag den 22.07.2025, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | Die Gemeindestraße „Am Freizeitpark“ wird ab Einmündung Schulstraße bis zur Hausnummer 30 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) jeweils zu zeigen. Der Verkehr wird über den parallelen Weg ab Hausnummer 3 umgeleitet. |
| 2. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |