Zurzeit werde ich immer häufiger auf nicht gereinigte Bürgersteige und Straßenrinnen angesprochen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer gem. Satzung der Gemeinde Nohfelden erinnern.
Zu reinigen sind innerhalb der Ortslage an bebauten und unbebauten Grundstücken Bürgersteige und Straßenrinnen.
Auch ist der Bewuchs auf Bürgersteigen und Straßenrinnen zu beseitigen. Deckel und Schächte der öffentlichen Versorgungsleitungen - insbesondere Hydranten - sowie Einlaufschächte der Straßenkanalisation sind stets freizuhalten und zu säubern.
Ich bitte auch dies im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu beachten.