Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland und der Straßenverkehrsbehörde St. Wendel anlässlich der Kirmes und des Marktes im Ortsteil Sötern nachstehende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:
| 1. | Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit wird im Gemeindebezirk Sötern an den Kirmestagen vom 23.07.2022 bis zum 25.07.2022 die Hauptstraße ab Gaststätte „Humpen" rund um den Festplatz bis zur Einmündung in die L 330 für Fahrzeuge aller Art gesperrt, ausgenommen hiervon sind die Anlieger ab Gaststätte „Humpen". Die Kennzeichnung erfolgt durch die Aufstellung der Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und mit dem Zusatzschild 1020-30 (Anlieger frei). |
| 2. | Für die Gemeindestraße „Weiherdamm" wird auf der Kirmesseite ein absolutes Halteverbot angeordnet. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit dem Aufstellen der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet. |