In der letzten Zeit gehen verstärkt Hinweise ein, dass an Bächen und Flüssen illegal Wasser abgepumpt wird. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand Gießkanne oder Eimer am Gewässer füllt, weil die Regenwassertonne leer ist. Es ist aber nicht erlaubt, einfach eine Tauchpumpe in den Bach zu hängen, um damit in großem Stil Wasser abzupumpen.
Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder!
So ist die Gesetzeslage:
Das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern sind Benutzungen nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz. Diese Benutzungen eines Gewässers sind genehmigungspflichtig, Genehmigungsbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
Eine Ausnahme bildet der so genannte Gemeingebrauch nach § 22 Saarländisches Wassergesetz in Verbindung mit § 25 Wasserhaushaltsgesetz. Danach darf jedermann natürliche oberirdische Gewässer - mit Ausnahme von Talsperren und Rückhaltebecken - zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen oder Schöpfen mit Handgefäßen nutzen.
Wir bitten Sie dies zu beachten.