Aus Anlass der Kirmes und des Marktes auf dem Kirmesplatz in Sötern, wird von Samstag den 22.07.2023 bis Montag den 24.07.2023, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | Die Hauptstraße wird ab Gaststätte Hausnummer 13 rund um den Festplatz bis zur Einmündung L330 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 2. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |