Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Nächster Artikel: Richtlinie "Anfrage, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen ab dem Kindergarten-Jahr 2025/2026‘‘
Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aus Anlass der Kirmes und des Marktes auf dem Kirmesplatz in Sötern, wird von Samstag den 20.07.2024 bis Montag den 22.07.2024, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
- Die Hauptstraße wird ab Gaststätte Hausnummer 13 rund um den Festplatz bis zur Einmündung L330 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen.
- Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Nohfelden, den 09. Juli 2024
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit