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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) der Gemeinde Nohfelden

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 18.01.2023 (Amtsbl. I S. 204) und des Gesetzes Nr. 2056 "Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch -Saarländisches Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) vom 19.01.2022 (Amtsbl. S 422), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 2099 v. 26.04.2023 sowie der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Bildung-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (AVO-SBEBG) vom 15.03.2022 (Amtsbl. S. 535), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 2099 vom 26.04.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in seiner am 27.06.2024 folgende Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge und sonstiger Gebühren erlassen:

§ 1

Elternbeiträge

Die Gemeinde Nohfelden erhebt folgende monatlichen Gebühren für die Betreuung in den Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) Bosen, Nohfelden, Selbach, Sötern und Wolfersweiler.

1.

Ganztagsbetreuung Krippe (07.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

neu

a) für das erste Kind

188,00 €

b) für das zweite Kind

141,00 €

c) für das dritte Kind

94,00 €

d) für das vierte Kind

47,00 €

2.

Halbtagsbetreuung Krippe (07.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

a) für das erste Kind

118,00 €

b) für das zweite Kind

88,50 €

c) für das dritte Kind

59,00 €

d) für das vierte Kind

29,50 €

3.

Ganztagsbetreuung Kindergarten (07.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

a) für das erste Kind

126,00 €

b) für das zweite Kind

94,50 €

c) für das dritte Kind

63,00 €

d) für das vierte Kind

31,50 €

4.

Halbtagsbetreuung Regelkindergarten (07.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

a) für das erste Kind

60,00 €

b) für das zweite Kind

45,00 €

c) für das dritte Kind

30,00 €

d) für das vierte Kind

15,00 €

§ 2

Essensgeld

Kosten pro Mahlzeit entsprechend der Preise der Anbieter

§ 3

Servicetag/e

Kindergarten:

Gebühr für die Nutzung eines Servicetages nach Bedarf täglich = 4,00 €

Krippenbereich:

Gebühr für die Nutzung eines Servicetages nach Bedarf täglich = 6,00 €

§ 5

Inkrafttreten

Diese 9. Gebührensatzung tritt am 01.08.2024 in Kraft.

Nohfelden, den 09.07.2024

Andreas Veit
-Bürgermeister-