Richtlinie,,Anfrage, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen‘‘
| Nr. | |
| 1 | Geltung |
| 2 | Platzbedarfsanmeldung |
| 3 | Übersicht Anfrage/Platzvergabe |
| 4 | Erklärungen |
| 5 | Platzvergabe |
| 5.1 Statuspunkte |
| 5.2 Zusatzpunkte |
| 6 | Hauptvergabeverfahren |
| 7 | Nachrückverfahren |
| 8 | Ganzjähriges Vergabeverfahren |
| 9 | Warteliste |
| 10 | Aufnahme |
| 11 | Eingewöhnung |
| 12 | Datenschutz |
1 Geltung
Diese Richtlinie findet Anwendung für die Vergabe von Plätzen im Altersbereich 0-6 Jahren in den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Gemeinde Nohfelden ab dem Kita-Jahr 2025/2026.
2 Platzbedarfsmeldung
Die Platzbedarfsmeldung erfolgt schriftlich bei der Gemeinde Nohfelden, Abt. Sachbearbeitung Kitas, An der Burg, 66625 Nohfelden.
Dabei ist zu beachten:
Familien mit Kindern mit Unterstützungsbedarf wenden sich an das Kreisjugendamt in 66606 St. Wendel, Mommstraße 22-24, (Telefon 06851/881-0).
Sollten sich nach der Erstanmeldung Änderungen zu den gemachten Angaben ergeben, sind die Eltern verpflichtet diese der Gemeinde Nohfelden umgehend persönlich oder schriftlich mitzuteilen.
Die Platzanfrage für das kommende Kita-Jahr muss bis spätestens 05. Januar des Jahres erfolgen. Die Eltern sind verpflichtet die von der Gemeinde Nohfelden geforderten Nachweise vorzulegen.
Die Eltern haben die Möglichkeit eine/mehrere oder alle Kindertageseinrichtungen für Ihr Kind auszuwählen. Bei der Vergabe werden nur die von den Eltern angegebenen Einrichtungen berücksichtigt. Sollten bei der Vergabe mehrere Einrichtungen für ein Kind in Frage kommen, wird sich die Verwaltung mit den Eltern in Verbindung setzen.
Die Personendaten werden elektronisch erfasst und verarbeitet.
Eltern können sich in den Einrichtungen über das Konzept sowie den Eingewöhnungsprozess informieren. Informationen über das Platzvergabe- und Aufnahmeverfahren können bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden.
3 Übersicht Anfrage/Platzvergabe
Platzanfrage bei der Gemeinde Nohfelden
Sachbearbeitung Kitas
An der Burg
66625 Nohfelden
Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Platzanfrage und den dazugehörigen Erklärungen bis zum 05. Januar des Jahres
Hauptverfahren: Festlegung des Platz-Ranking am 01.02. eines Jahres für das kommende Kita-Jahr
Platzangebot oder vorläufige Absage bis zum 15.03. eines Jahres
Platzangebot:
Eltern erhalten ein Platzangebot in einer kommunalen Kita.
Vorläufige Absage: Es kann zunächst kein Platz in einer kommunalen Kita angeboten werden.
Platzannahme:
Bis zum 15. April Rückmeldung, ob der angebotene Platz angenommen wird.
Nachrückverfahren:
Bis Ende Juli werden nicht angenommene Plätze vergeben.
Ganzjähriges Vergabeverfahren: Kinder, die bis zu diesen Zeitpunkt kein Platzangebot erhalten haben, bleiben auf der Warteliste und werden im ganzjährigen Vergabeverfahren weiter berücksichtigt.
4 Erklärungen
Auf den nachfolgenden Seiten sind die Erklärungen zur Vervollständigung der Anfrage aufgeführt. Die Formulare stehen zum Download auf https://www.nohfelden.de bereit.
Zu beachten ist:
Rechtsgrundlage der Datenerhebung:
§ 62 Datenerhebung SGB VIII in Verbindung mit § 22a SGB VIII Förderung in Tageseinrichtungen und § 35 SGB I (Sozialgeheimnis)
Die Erklärungen dienen der Vervollständigung der Platzbedarfsmeldung. Alle angegebenen Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis und werden ausschließlich für die Vergabe der Kita-Plätze verwendet. Dabei besteht die Freiwilligkeit bei der Angabe der Daten.
Die Daten werden elektronisch verarbeitet und können in Papierform in der Abteilung „Sachbearbeitung Kitas“ in der Gemeindeverwaltung abgelegt werden.
5 Platzvergabe
In den kommunalen Einrichtungen werden nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Nohfelden aufgenommen. Auswärtige Kinder können nur im Ausnahmefall aufgenommen werden.
Altersstichtag ist der 31.01. des Folgejahres.
Für die Platzvergabekriterien werden Punkte vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern die entsprechende Platzanfrage vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den nachstehenden Nachweisen bei der Gemeinde einreichen.
Die Angabe „alleinlebend“ wird beim Einwohnermeldeamt geprüft!
5.1 Statuspunkte:
| Punkte Familienstand | |
| 0 – 6 | Dem Alter des Kindes entsprechend |
| 3 | Alleinlebend/alleinerziehend und beschäftigt, in Elternzeit oder Ausbildungsbeginn nachweisbar |
| 2 | beide Eltern beschäftigt, in Elternzeit oder Ausbildungsbeginn nachweisbar (geringfügige Beschäftigung kann nicht berücksichtigt werden) |
| 1 | ein Elternteil beschäftigt oder alleinlebend/alleinerziehend und nicht beschäftigt (geringfügige Beschäftigung kann nicht berücksichtigt werden) |
Eltern, die über das Jobcenter den Nachweis der intensiven Jobsuche oder ein Jobangebot nachweisen können, werden bei der Vergabe der Statuspunkte wie beschäftigte Eltern gewertet.
5.2 Zusatzpunkte:
| Punkte | Familienstand |
| + 1 | besonderer Förderbedarf (Einzelfallentscheidung) |
| + 1 | Kind ist älter als 4,5 Jahre |
| + 1 | Kind ist bereits Krippenkind in der Einrichtung |
Das Kriterium „Geschwisterkind“ hat Vorrang.
Bei gleicher Punktzahl bekommt das ältere Kind das Platzangebot.
Die Betreuungsplätze werden auch bei einer Geltendmachung des Rechtsanspruches im gleichen Verfahren vergeben.
Die Eltern werden, wenn ein freier Platz angeboten werden kann, direkt durch die Gemeinde Nohfelden schriftlich informiert.
6 Hauptvergabeverfahren
Die Plätze zum neuen Kita-Jahr ab August eines Jahres werden im Hauptverfahrenvergeben.
Es werden alle bis zum 05. Januar des Jahres eingegangene Anfragen, die der Verwaltung vollständig vorliegen, berücksichtigt.
Platzangebote und Absagen werden den Eltern bis zum 15. März des Jahres auf dem Postweg durch den Träger (Gemeinde Nohfelden) zugesandt.
Bis spätestens 15. April des Jahres müssen die Eltern eine verbindliche Rückantwort an die Gemeinde Nohfelden geben, ob sie das Platzangebot annehmen. Bei fehlender Rückantwort wird der Platzbedarf in dieser Kindertageseinrichtung gelöscht. Es erfolgt in diesem Kindergartenjahr kein weiteres Platzangebot.
7 Nachrückverfahren
Im Nachrückverfahren werden bis Ende Juli die nicht angenommenen Plätze vergeben.
8 Ganzjähriges Vergabeverfahren
Das ganze Jahr über können aus verschiedenen Gründen Kita-Plätze frei werden. Bei der Vergabe werden alle Kinder auf den Wartelisten berücksichtigt, für die eine vollständige Platzbedarfsmeldung vorliegt.
Es kann also das ganze Jahr über zu einem Platzangebot in einer kommunalen Kita kommen. Hierfür beträgt die Rückmeldefrist auf das Platzangebot 10 Tage.
9 Warteliste
Bei einer Absage bleibt der Anspruch und die Platzbedarfsmeldung bis zu einem positiven Bescheid bestehen. Das Kind wird weiterhin auf den Wartelisten geführt und beim ganzjährigen Vergabeverfahren berücksichtigt.
10 Aufnahme
Wenn Eltern das Platzangebot annehmen, erhalten sie von der Einrichtung die Anmeldeunterlagen, die für die Aufnahme vollständig auszufüllen sind.
In der „Ordnung der Kindertagesstätten der Gemeinde Nohfelden“ ist die Anmeldung unter Ziffer 5.1 beschrieben.
Ein Tausch des Betreuungsplatzes in eine andere Einrichtung ist nicht möglich.
Achtung: Die Aufnahme des Kindes in einer Kindertagesstätte setzt
Der genaue Aufnahmetermin in diesem Zeitraum wird von den Einrichtungsleitungen individuell mit den Familien vereinbart. Er orientiert sich an den Eingewöhnungsrichtlinien der Kita.
11 Eingewöhnung
Die Aufnahme des Kindes beginnt mit der zeitlich gestaffelten Eingewöhnungsphase. Über deren Gestaltung informiert die Einrichtungsleitung oder die verantwortliche Bezugsperson beim Aufnahmegespräch. In der Eingewöhnungsphase legen die kommunalen Kindertageseinrichtungen Wert auf eine zeitlich individuell vereinbarte Anwesenheitszeit eines Elternteils.
12 Datenschutz
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Bereich der Kindertagesstätten der Gemeinde Nohfelden.
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Gemeinde Nohfelden
An der Burg
66625 Nohfelden
Telefon: 06852/885-0
Telefax: 06852/885-125
E-Mail: info@nohfelden.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Zweckverband eGo-Saar
Heuduckstraße 1
66117 Saarbrücken
E-Mail: datenschutz@ego-saar.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 62 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Verbindung mit § 22a SGB VIII und §35 SGB I verarbeitet.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Nohfelden gelöscht,
6. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/94781-0
Fax: 0681/94781-29
Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
7. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Gemeinde Nohfelden durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
8. Pflicht zur Angabe der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs.1 a, b, c e DSGVO.
Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, ist die Platzbedarfsanmeldung nicht möglich.