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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Richtlinie "Anfrage, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in kommunalen Tageseinrichtungen ab dem Kindergarten-Jahr 2025/2026‘‘

Beschluss des Gemeinderates vom 27.06.2024

Richtlinie,,Anfrage, Platzvergabe und Aufnahme von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen‘‘

Nr.

1

Geltung

2

Platzbedarfsanmeldung

3

Übersicht Anfrage/Platzvergabe

4

Erklärungen

5

Platzvergabe

5.1 Statuspunkte

5.2 Zusatzpunkte

6

Hauptvergabeverfahren

7

Nachrückverfahren

8

Ganzjähriges Vergabeverfahren

9

Warteliste

10

Aufnahme

11

Eingewöhnung

12

Datenschutz

1 Geltung

Diese Richtlinie findet Anwendung für die Vergabe von Plätzen im Altersbereich 0-6 Jahren in den kommunalen Kindertageseinrichtungen des Gemeinde Nohfelden ab dem Kita-Jahr 2025/2026.

2 Platzbedarfsmeldung

Die Platzbedarfsmeldung erfolgt schriftlich bei der Gemeinde Nohfelden, Abt. Sachbearbeitung Kitas, An der Burg, 66625 Nohfelden.

Dabei ist zu beachten:

  • Eltern, die für ihr Kind ein Platzangebot in einer gewünschten Kita erhalten, diesen aber ablehnen, werden im laufenden Kita-Jahr nicht mehr berücksichtigt.
  • Anmeldedaten von Kindern, deren Eltern sich auf Schreiben des kommunalen Trägers nicht zurückmelden, werden von der Warteliste gelöscht.

Familien mit Kindern mit Unterstützungsbedarf wenden sich an das Kreisjugendamt in 66606 St. Wendel, Mommstraße 22-24, (Telefon 06851/881-0).

Sollten sich nach der Erstanmeldung Änderungen zu den gemachten Angaben ergeben, sind die Eltern verpflichtet diese der Gemeinde Nohfelden umgehend persönlich oder schriftlich mitzuteilen.

Die Platzanfrage für das kommende Kita-Jahr muss bis spätestens 05. Januar des Jahres erfolgen. Die Eltern sind verpflichtet die von der Gemeinde Nohfelden geforderten Nachweise vorzulegen.

Die Eltern haben die Möglichkeit eine/mehrere oder alle Kindertageseinrichtungen für Ihr Kind auszuwählen. Bei der Vergabe werden nur die von den Eltern angegebenen Einrichtungen berücksichtigt. Sollten bei der Vergabe mehrere Einrichtungen für ein Kind in Frage kommen, wird sich die Verwaltung mit den Eltern in Verbindung setzen.

Die Personendaten werden elektronisch erfasst und verarbeitet.

Eltern können sich in den Einrichtungen über das Konzept sowie den Eingewöhnungsprozess informieren. Informationen über das Platzvergabe- und Aufnahmeverfahren können bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden.

3 Übersicht Anfrage/Platzvergabe

Platzanfrage bei der Gemeinde Nohfelden

Sachbearbeitung Kitas

An der Burg

66625 Nohfelden

Abgabe der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Platzanfrage und den dazugehörigen Erklärungen bis zum 05. Januar des Jahres

Hauptverfahren: Festlegung des Platz-Ranking am 01.02. eines Jahres für das kommende Kita-Jahr

Platzangebot oder vorläufige Absage bis zum 15.03. eines Jahres

Platzangebot:

Eltern erhalten ein Platzangebot in einer kommunalen Kita.

Vorläufige Absage: Es kann zunächst kein Platz in einer kommunalen Kita angeboten werden.

Platzannahme:

Bis zum 15. April Rückmeldung, ob der angebotene Platz angenommen wird.

Nachrückverfahren:

Bis Ende Juli werden nicht angenommene Plätze vergeben.

Ganzjähriges Vergabeverfahren: Kinder, die bis zu diesen Zeitpunkt kein Platzangebot erhalten haben, bleiben auf der Warteliste und werden im ganzjährigen Vergabeverfahren weiter berücksichtigt.

4 Erklärungen

Auf den nachfolgenden Seiten sind die Erklärungen zur Vervollständigung der Anfrage aufgeführt. Die Formulare stehen zum Download auf https://www.nohfelden.de bereit.

Zu beachten ist:

  • Die Erklärungen sind mit der Anfrage bei der Gemeinde Nohfelden einzureichen. Die Erklärungen allein sind noch keine Anmeldung.
  • Auf den Formularen muss der Familienname, Vorname und das Geburtsdatum des Kindes angeben werden. Dies ist wichtig für die Zuordnung der Unterlagen.
  • Die „Erklärung der sorgeberechtigten Personen“, muss von allen sorgeberechtigten Personen unterschrieben werden.
  • Sind beide Sorgeberechtigte erwerbstätig (inklusive Elternzeit), müssen die „Erklärungen des/der Arbeitgeber“ von allen erziehungsberechtigten Personen vorliegen.
  • Im Falle eines Studiums, Sprachkurses oder einer Ausbildung ist eine aktuelle Immatrikulations-/Ausbildungsbescheinigung ausreichend.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung:

§ 62 Datenerhebung SGB VIII in Verbindung mit § 22a SGB VIII Förderung in Tageseinrichtungen und § 35 SGB I (Sozialgeheimnis)

Die Erklärungen dienen der Vervollständigung der Platzbedarfsmeldung. Alle angegebenen Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis und werden ausschließlich für die Vergabe der Kita-Plätze verwendet. Dabei besteht die Freiwilligkeit bei der Angabe der Daten.

Die Daten werden elektronisch verarbeitet und können in Papierform in der Abteilung „Sachbearbeitung Kitas“ in der Gemeindeverwaltung abgelegt werden.

5 Platzvergabe

In den kommunalen Einrichtungen werden nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Gemeinde Nohfelden aufgenommen. Auswärtige Kinder können nur im Ausnahmefall aufgenommen werden.

Altersstichtag ist der 31.01. des Folgejahres.

Für die Platzvergabekriterien werden Punkte vergeben. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern die entsprechende Platzanfrage vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den nachstehenden Nachweisen bei der Gemeinde einreichen.

  • Bescheinigung über Erwerbstätigkeit/Elternzeit/Selbstständigkeit/ Ausbildung/Studium/Sprachkurs

Die Angabe „alleinlebend“ wird beim Einwohnermeldeamt geprüft!

5.1 Statuspunkte:

Punkte Familienstand

0 – 6

Dem Alter des Kindes entsprechend

3

Alleinlebend/alleinerziehend und beschäftigt, in Elternzeit oder Ausbildungsbeginn nachweisbar

2

beide Eltern beschäftigt, in Elternzeit oder Ausbildungsbeginn nachweisbar (geringfügige Beschäftigung kann nicht berücksichtigt werden)

1

ein Elternteil beschäftigt oder alleinlebend/alleinerziehend und nicht beschäftigt (geringfügige Beschäftigung kann nicht berücksichtigt werden)

Eltern, die über das Jobcenter den Nachweis der intensiven Jobsuche oder ein Jobangebot nachweisen können, werden bei der Vergabe der Statuspunkte wie beschäftigte Eltern gewertet.

5.2 Zusatzpunkte:

Punkte

Familienstand

+ 1

besonderer Förderbedarf (Einzelfallentscheidung)

+ 1

Kind ist älter als 4,5 Jahre

+ 1

Kind ist bereits Krippenkind in der Einrichtung

Das Kriterium „Geschwisterkind“ hat Vorrang.

Bei gleicher Punktzahl bekommt das ältere Kind das Platzangebot.

Die Betreuungsplätze werden auch bei einer Geltendmachung des Rechtsanspruches im gleichen Verfahren vergeben.

Die Eltern werden, wenn ein freier Platz angeboten werden kann, direkt durch die Gemeinde Nohfelden schriftlich informiert.

6 Hauptvergabeverfahren

Die Plätze zum neuen Kita-Jahr ab August eines Jahres werden im Hauptverfahrenvergeben.

Es werden alle bis zum 05. Januar des Jahres eingegangene Anfragen, die der Verwaltung vollständig vorliegen, berücksichtigt.

Platzangebote und Absagen werden den Eltern bis zum 15. März des Jahres auf dem Postweg durch den Träger (Gemeinde Nohfelden) zugesandt.

Bis spätestens 15. April des Jahres müssen die Eltern eine verbindliche Rückantwort an die Gemeinde Nohfelden geben, ob sie das Platzangebot annehmen. Bei fehlender Rückantwort wird der Platzbedarf in dieser Kindertageseinrichtung gelöscht. Es erfolgt in diesem Kindergartenjahr kein weiteres Platzangebot.

7 Nachrückverfahren

Im Nachrückverfahren werden bis Ende Juli die nicht angenommenen Plätze vergeben.

8 Ganzjähriges Vergabeverfahren

Das ganze Jahr über können aus verschiedenen Gründen Kita-Plätze frei werden. Bei der Vergabe werden alle Kinder auf den Wartelisten berücksichtigt, für die eine vollständige Platzbedarfsmeldung vorliegt.

Es kann also das ganze Jahr über zu einem Platzangebot in einer kommunalen Kita kommen. Hierfür beträgt die Rückmeldefrist auf das Platzangebot 10 Tage.

9 Warteliste

Bei einer Absage bleibt der Anspruch und die Platzbedarfsmeldung bis zu einem positiven Bescheid bestehen. Das Kind wird weiterhin auf den Wartelisten geführt und beim ganzjährigen Vergabeverfahren berücksichtigt.

10 Aufnahme

Wenn Eltern das Platzangebot annehmen, erhalten sie von der Einrichtung die Anmeldeunterlagen, die für die Aufnahme vollständig auszufüllen sind.

In der „Ordnung der Kindertagesstätten der Gemeinde Nohfelden“ ist die Anmeldung unter Ziffer 5.1 beschrieben.

Ein Tausch des Betreuungsplatzes in eine andere Einrichtung ist nicht möglich.

Achtung: Die Aufnahme des Kindes in einer Kindertagesstätte setzt

  • die Unterzeichnung der Aufnahmeunterlagen durch alle Sorgeberechtigten,
  • die Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung sowie den
  • Nachweis der Masernimpfung voraus!

Der genaue Aufnahmetermin in diesem Zeitraum wird von den Einrichtungsleitungen individuell mit den Familien vereinbart. Er orientiert sich an den Eingewöhnungsrichtlinien der Kita.

11 Eingewöhnung

Die Aufnahme des Kindes beginnt mit der zeitlich gestaffelten Eingewöhnungsphase. Über deren Gestaltung informiert die Einrichtungsleitung oder die verantwortliche Bezugsperson beim Aufnahmegespräch. In der Eingewöhnungsphase legen die kommunalen Kindertageseinrichtungen Wert auf eine zeitlich individuell vereinbarte Anwesenheitszeit eines Elternteils.

12 Datenschutz

Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für den Bereich der Kindertagesstätten der Gemeinde Nohfelden.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Gemeinde Nohfelden

An der Burg

66625 Nohfelden

Telefon: 06852/885-0

Telefax: 06852/885-125

E-Mail: info@nohfelden.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Zweckverband eGo-Saar

Heuduckstraße 1

66117 Saarbrücken

E-Mail: datenschutz@ego-saar.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um

  • Ihre Anfrage auf einen Kita-Platz bearbeiten zu können,
  • Ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens beim kommunalen Träger einen Kitaplatz anbieten zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO in Verbindung mit § 62 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) in Verbindung mit § 22a SGB VIII und §35 SGB I verarbeitet.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Ihr Kind aufnehmende kommunale Tageseinrichtung für Kinder, wenn Sie ein Platzangebot in dieser Einrichtung angenommen haben.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Nohfelden gelöscht,

  • wenn keine Rückantwort auf unser Anschreiben zur Information zum Hauptverfahren erfolgt,
  • wenn Sie die Löschung der Daten beantragen,
  • und in allen weiteren Fällen entsprechend der Aufbewahrungsfristen der KGSt.

6. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO)
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO)
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO)
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim

Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland

Fritz-Dobisch-Straße 12

66111 Saarbrücken

Telefon: 0681/94781-0

Fax: 0681/94781-29

Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de

7. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Gemeinde Nohfelden durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

8. Pflicht zur Angabe der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs.1 a, b, c e DSGVO.

Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, ist die Platzbedarfsanmeldung nicht möglich.