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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 29/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes auf dem Kirmesplatz in Sötern, wird von Samstag den 19.07.2025 bis Montag den 21.07.2025, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde St. Wendel und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1.

In der OD Sötern wird vom Ortseingang aus Richtung Türkismühle kommend bis Hauptstraße 15b und in der Gegenrichtung je eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die VZ 274-30 (30km/h) StVO zu zeigen. Zusätzlich sind die VZ 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz „Veranstaltung“ zu zeigen.

2.

Die Hauptstraße wird ab Gaststätte Hausnummer 13 rund um den Festplatz bis zur Einmündung L330 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet.

4.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

Nohfelden, den 09. Juli 2025
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
in Vertretung
Beigeordneter Andreas Martin