Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Wochen haben mich erneut mehrere Beschwerden über das illegale Abladen von Grünschnitt bzw. pflanzlichen Abfällen erreicht. Insbesondere die Bereiche unterhalb des Scheidkopfs, entlang des Bahnradwegs und in der Tanzgrube sind hier scheinbar beliebte Orte. Das illegale Ablagern von Grünabfall oder Erdaushub ist bedenklich für die Natur, da Schadstoffe in den Abfällen vorhanden sein können, die die Umwelt belasten. Zudem ist es möglich, dass diese giftigen Stoffe in das Grundwasser sickern und Gewässer verschmutzen. Weiterhin fördert es die Ausbreitung gebietsfremder Pflanzen und Schädlinge.
Ich weise deshalb noch einmal darauf hin, dass das Abladen außerhalb der Grüngutsammelstelle verboten ist und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog anbei:
| Bundes-land | Bußgeld (ein Eimer) | Bußgeld (ein Kofferraum) | Bußgeld (eine Lastwagenfuhre) | Bußgeld (Menge darüber) |
| Saarland | 50 - 200 € | 100 - 300 € | 100 - 500 € | 500 - 2.500 € |
Die Sammelstelle in Walhausen hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
März - November
Samstag: 11 - 16 Uhr
April - September
Mittwoch: 15 - 19 Uhr
nur im März und Oktober
Mittwoch: 15 - 18 Uhr
im November bleibt die Sammelstelle mittwochs geschlossen