Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Nohfelden hat in seiner Sitzung am 18. 12.2025, gemäß § 1 bis 4c 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Meilerplatz“ sowie die Teiländerung des FNP im Parallelverfahren beschlossen.
Ziel ist es, für die bereits vorhandenen baulichen Anlagen planungsrechtliche Grundlagen zu schaffen und die Nutzung des Areals für traditionelle Veranstaltungen – insbesondere die historisch bedeutenden „Walhauser Köhlertage“ – sowie für Bildungs- und Informationsangebote (Forst, Natur, historische Industriekultur) zu sichern. Das Plangebiet stellt derzeit eine in Teilbereichen liegende A-Wiese (GB 6408-5025-2022, FFH-LRT 6510, „Magere Flachland-Mähwiese“, Biotoptyp Nass- und Feuchtwiese, Kartierung vom 09.05.2022) dar. Diese soll als geschütztes Biotop in den B-Plan mitaufgenommen und zum Erhalt festgesetzt werden.
Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,5 ha (gerundet 5.190 m2) und erstreckt sich über nachfolgende Flurstücke des Flur 8 in der Gemarkung Walhausen: 37, 38, 39, 60/1, 60/2, 40/3 und einer Teilfläche aus 60/3. Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan entsprechend gekennzeichnet. Die Abmessungen des Geltungsbereiches orientieren sich an den örtlichen Liegenschaften.
Das Regelverfahren findet Anwendung unter Berücksichtigung der Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des BauGB durchgeführt. In diesem Zusammenhang besteht ein Ausgleichsgebot gem. § 1a Abs. 3 BauGB i.S.d. Eingriffsregelung. Nähere Informationen sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
Das Plangebiet ist über das bestehende örtliche Wegenetz gut erreichbar. Die Haupterschließung erfolgt über eine befestigte Zufahrt, die nördlich an das Gemeindestraßennetz von Walhausen angebunden ist. Das rund 0,5 ha große Plangebiet verfügt über eine grundlegende technische Infrastruktur, die den vorhandenen baulichen Anlagen sowie den temporären Nutzungen im Rahmen von Veranstaltungen angemessen entspricht.
Für den Geltungsbereich wird ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Der Versiegelungsgrad wird auf 0,25 begrenzt.
Kompensationsmaßnahmen werden im Umweltbericht beschrieben. Daraus resultierende Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan zugeordnet. Ausgleichsflächen werden in der Flur 10, Flurstück 109/1 der Gemarkung Wolfersweiler zur Verfügung gestellt. Die Grenze des Planungsbereiches und der Ausgleichsfläche sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Nohfelden An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.12. Parallel dazu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB mittels Anschreiben / E-Mail vom 16.01.2026.
Bis zum 20.02.2026 sind 31 von 83 Trägern öffentlicher Belange oder ähnlichen Dienststellen oder Nachbargemeinden eingegangen. Von der Öffentlichkeit ist eine Stellungnahme eingegangen.
Der Gemeinderat hat am 23.06.2026 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) beraten. Die im Zuge der Abwägung (§1 Abs. 7 BauGB) zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossenen Änderungen wurden in die Planunterlagen aufgenommen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe des Bebauungsplanes „Sondergebiet Meilerplatz“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, einschl. Begründung, Umweltbericht, Planzeichnung mit Textteil, in der Zeit vom 27.07.2026 bis einschließlich 24.08.2026 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Nohfelden An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.12 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in dem online-Portal der Gemeinde Nohfelden (https://www.Nohfelden.de/rathaus-service/) digital zur Verfügung. Dieser Dienst steht während der Beteiligungsfrist zur Verfügung.
Im Zuge des Verfahrens zum Bebauungsplane „Sondergebiet Meilerplatz“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Walhausen wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.
Neben den Entwürfen des Bebauungsplanes „Sondergebiet Meilerplatz“, Gemarkung Walhausen bestehend jeweils aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen ist auch der Umweltbericht verfügbar. Er enthält Informationen zum / zu:
| • | Schutzgut Biotope, Fauna und Flora |
| • | Schutzgut Geologie und Boden |
| • | Schutzgut Wasser |
| • | Schutzgut Geländeklima / Luft |
| • | Schutzgut Landschafts- und Ortsbild / Erholung |
| • | Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
| • | Schutzgut Mensch |
| • | Schutzkriterien |
| • | Allgemeinen und speziellen Arten- und Lebensraumschutz |
| • | Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen: Ausgleichsmaßnahmen werden durch grünordnerische Festsetzungen getroffen, s. Umweltbericht |
| • | Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Verfahren |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Nohfelden deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.