Am 12.05.2015 wurde der Lärmaktionsplan 2013 der Stufe II und am 11.04.2019 der Lärmaktionsplan der dritten Runde durch den Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden verabschiedet. Gemäß § 47d Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. In der nun laufenden vierten Runde ist der bestehende Lärmaktionsplan zu aktualisieren.
Die aktuelle Entwurfsplanung des Lärmaktionsplanes der vierten Runde in der Gemeinde Nohfelden liegt in der Zeit von
Montag, 22.01.2024 bis einschließlich Montag, 26.02.2024
im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Zimmer 1.16, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Entwurfsplanung ist auch über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) während des o.g. Zeitraumes abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Nohfelden Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der anschließenden Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Nohfelden, den 11.01.2024