hier: Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches und
der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ in Flur 7 und 27 der Gemarkung Bosen, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gebilligt. Die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die Veröffentlich im Internet sowie die Auslegung zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden in v. g. Sitzung beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um das bestehende Hotel planerisch zu sichern und die Errichtung einer Seniorenresidenz mit Servicewohnen planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden den Geltungsbereich als gemischte Baufläche, Flächen für die Landwirtschaft sowie als Sondergebiet und Grünfläche dar.
Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, überarbeitet. Auch der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde auf Grundlage des überarbeiteten Konzeptes im Süden verkleinert. Die Größe des Geltungsbereiches reduziert sich demnach von ca. 3,4 ha auf ca. 3,1 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
• Anpassung des Geltungsbereiches,
• Fertigstellung des Umweltberichtes.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Entwässerungskonzept und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 22.01.2026 u. 12.02.2026, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen | ||
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Erläuterungsbericht mit Abhandlung der Schutzgüter, artenschutzrechtlicher Prüfung und abschließender Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung | ||
| • | Schutzgut Mensch: Geringe Auswirkungen, da keine wesentlichen zusätzlichen Lärm- oder Schadstoffemissionen erwartet werden. Während der Bauphase kommt es zu temporären Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr. | |
| • | Schutzgut Arten und Biotope: Geringe Auswirkungen, da keine geschützten oder seltenen Arten betroffen sind. Das Vorhaben beansprucht Flächen mit niedriger ökologischer Wertigkeit. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können ausgeschlossen werden. | |
| • | Schutzgut Boden: Hohe Auswirkungen durch die Versiegelung großer Flächen. Natürliche Bodenfunktionen gehen größtenteils verloren, aber Maßnahmen zur Bodenbehandlung und Begrünung sind vorgesehen. Die Beauftragung einer bodenkundlichen Baubegleitung wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB im Bebauungsplan festgesetzt. | |
| • | Schutzgut Wasser: Geringe Auswirkungen, da das Gebiet nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem, und Grundwasserbeeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. | |
| • | Schutzgut Klima: Geringe Auswirkungen durch zusätzliche Versiegelung. Dachbegrünung und Solaranlagen tragen zur Klimaanpassung bei. | |
| • | Schutzgut Landschaftsbild: Mittlere Auswirkungen, da sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung einfügt. Maßnahmen zur Eingrünung und Gestaltung auf Bebauungsplanebene reduzieren die optischen Veränderungen. | |
| • | Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Keine Auswirkungen, da keine schutzwürdigen Kultur- oder Sachgüter im Plangebiet vorhanden sind. | |
| • | Betroffene Schutzgebiete: Das Vorhaben liegt in der Nähe des FFH- und Vogelschutzgebietes „Bostalsee“, aber durch Pufferzonen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. | |
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| Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß § 44 BNatSchG | |
| • | Vögel: Keine betroffenen Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Allgemein häufige Brutvogelarten sind vorhanden, aber nicht erheblich beeinträchtigt. Die ökologische Funktion ihrer Fortpflanzungsstätten bleibt durch die Umgebung erhalten. | |
| • | Säugetiere: Keine Fledermausquartiere oder Jagdhabitate betroffen. Haselmaus nicht nachgewiesen. Lebensräume für Wildkatze und Biber bleiben unbeeinträchtigt. | |
| • | Reptilien & Amphibien: Keine relevanten Arten im Untersuchungsraum festgestellt. Keine Laichgewässer oder Jahreslebensräume betroffen. | |
| • | Insekten & Weichtiere: Keine geschützten Arten betroffen. | |
| • | Maßnahmen auf Bebauungsplanebene: | |
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| o | Rodungen außerhalb der Brutzeit (01.10.–28.02.). |
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| o | Ersatzpflanzungen für entfernte Gehölze. |
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| o | Anbringen von Nisthilfen |
| • | Ergebnis: Keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. | |
| 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | ||
| Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz legt den Umfang der notwendigen Bestandsaufnahmen dar.Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz fordert die Ergänzung des Umweltberichtes um Aussagen zum Schutzgut Boden. | ||
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.