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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des Bebauungsplanes „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ in Flur 7 und 27 der Gemarkung Bosen

hier: Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches und

der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung

der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ in Flur 7 und 27 der Gemarkung Bosen, bestehend aus der Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gebilligt. Die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die Veröffentlich im Internet sowie die Auslegung zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden in v. g. Sitzung beschlossen.

Die Flächennutzungsplanänderung wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um das bestehende Hotel planerisch zu sichern und die Errichtung einer Seniorenresidenz mit Servicewohnen planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden den Geltungsbereich als gemischte Baufläche, Flächen für die Landwirtschaft sowie als Sondergebiet und Grünfläche dar.

Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, überarbeitet. Auch der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurde auf Grundlage des überarbeiteten Konzeptes im Süden verkleinert. Die Größe des Geltungsbereiches reduziert sich demnach von ca. 3,4 ha auf ca. 3,1 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

• Anpassung des Geltungsbereiches,

• Fertigstellung des Umweltberichtes.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Entwässerungskonzept und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 22.01.2026 u. 12.02.2026, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 08.01.2026
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-