Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2025); Bearbeitung: Kernplan
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 12.02.2025; Bearbeitung: Kernplan
hier: Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches und der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf des Bebauungsplanes „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ in Flur 7 und 27 der Gemarkung Bosen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, gebilligt. Die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die Veröffentlich im Internet sowie die Auslegung zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden in v. g. Sitzung beschlossen.
Östlich an das bestehende Seehotel Weingärtner in Bosen angrenzend soll, vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der anhaltenden Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnen, eine neue Seniorenresidenz mit Pflegeappartements und Servicewohnungen im Sinne von ambulantem Wohnen entstehen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Bostalstraße. Erforderliche Stellplätze werden im rückwärtigen Bereich des bestehenden Hotels sowie zusätzlich auf einer Freifläche südöstlich des Hotels eingerichtet.
Zwischenzeitlich wurde das städtebauliche Konzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, überarbeitet. Daraus haben sich u. a. Änderungen an den zulässigen Nutzungskatalogen, am Maß der baulichen Nutzung, an der überbaubaren Grundstücksfläche aufgrund einer geänderten Kubatur und an der Fläche für Stellplätze ergeben (s. Auflistung unten).
Der Bebauungsplan wird für das Gelände des bestehenden Seehotels Weingärtner aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich westlich des Bostalsees am südöstlichen Siedlungsrand von Bosen. Südwestlich des Plangebietes verläuft die Bostalstraße. In Richtung Norden schließen an das Plangebiet landwirtschaftlich genutzte Freiflächen an. In Richtung Osten wird das Plangebiet durch überwiegend Waldflächen vom Strandbad des Bostalsees abgegrenzt.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit teilweise nach § 34 BauGB, nach § 35 BauGB sowie nach dem Bebauungsplan „Bostalsee“ (1975). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den rechtskräftigen „Bostalsee“ aus dem Jahr 1975.
Der aktuelle/reduzierte Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:
Gemarkung Bosen
Flur 7,
Parz.-Nr. 94/1, 95/1, 95/2, 96/1, 98/2, 99, 137 bis 140 und 148 bis 155,
Flur 27,
Parz.-Nr. 187/6, 202 bis 208, 213/3, 214/11 TF u. 214/13
(TF = Teilflächen)
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 3,1 ha. Aufgrund des überarbeiten städtebaulichen Konzeptes hat sich der Geltungsbereich verkleinert, zuvor ca. 3,4 ha.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als gemischte Baufläche, Flächen für die Landwirtschaft sowie Sondergebiet und Grünfläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
| • | Anpassung des Geltungsbereiches, |
| • | Erweiterung des Nutzungskataloges der beiden festgesetzten Sondergebiete, |
| • | Erhöhung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse und der festgesetzten Höhe baulicher Anlagen im Bereich der geplanten Seniorenresidenz, |
| • | Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche an das überarbeitete städtebauliche Konzept, |
| • | Anpassung der Fläche für Stellplätze an das überarbeitete städtebauliche Konzept und Regelung der Zulässigkeit von Garagengebäuden, |
| • | Überarbeitung des festgesetzten Stellplatzschlüssel, |
| • | Fertigstellung des Umweltberichtes, |
| • | Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes, |
| • | Erstellung eines Entwässerungskonzeptes, |
| • | Aufnahme von Festsetzungen zur Abwasserbeseitigung auf Basis des Entwässerungskonzeptes. |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem Entwässerungskonzept und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 22.01.2026 u. 12.02.2026, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Erläuterungsbericht mit Abhandlung der Schutzgüter, artenschutzrechtlicher Prüfung und abschließender Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung • Schutzgut Mensch: Geringe Auswirkungen, da keine wesentlichen zusätzlichen Lärm- oder Schadstoffemissionen erwartet werden. Während der Bauphase kommt es zu temporären Beeinträchtigungen durch Baustellenverkehr. • Schutzgut Arten und Biotope: Geringe Auswirkungen, da keine geschützten oder seltenen Arten betroffen sind. Das Vorhaben beansprucht Flächen mit niedriger ökologischer Wertigkeit. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können ausgeschlossen werden. • Schutzgut Boden: Hohe Auswirkungen durch die Versiegelung großer Flächen. Natürliche Bodenfunktionen gehen größtenteils verloren, aber Maßnahmen zur Bodenbehandlung und Begrünung sind vorgesehen. Die Beauftragung einer bodenkundlichen Baubegleitung wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB im Bebauungsplan festgesetzt. • Schutzgut Wasser: Geringe Auswirkungen, da das Gebiet nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Es wird ein Entwässerungskonzept erstellt. Grundwasserbeeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. • Schutzgut Klima: Geringe Auswirkungen durch zusätzliche Versiegelung. Dachbegrünung und Solaranlagen tragen zur Klimaanpassung bei. • Schutzgut Landschaftsbild: Mittlere Auswirkungen, da sich das Vorhaben in die bestehende Bebauung einfügt. Maßnahmen zur Eingrünung und Gestaltung reduzieren die optischen Veränderungen. • Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Keine Auswirkungen, da keine schutzwürdigen Kultur- oder Sachgüter im Plangebiet vorhanden sind. • Betroffene Schutzgebiete: Das Vorhaben liegt in der Nähe des FFH- und Vogelschutzgebietes „Bostalsee“, aber durch Pufferzonen sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung gemäß § 44 BNatSchG • Vögel: Keine betroffenen Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Allgemein häufige Brutvogelarten sind vorhanden, aber nicht erheblich beeinträchtigt. Die ökologische Funktion ihrer Fortpflanzungsstätten bleibt durch die Umgebung erhalten. • Säugetiere: Keine Fledermausquartiere oder Jagdhabitate betroffen. Haselmaus nicht nachgewiesen. Lebensräume für Wildkatze und Biber bleiben unbeeinträchtigt. • Reptilien & Amphibien: Keine relevanten Arten im Untersuchungsraum festgestellt. Keine Laichgewässer oder Jahreslebensräume betroffen. • Insekten & Weichtiere: Keine geschützten Arten betroffen. • Maßnahmen: o Rodungen außerhalb der Brutzeit (01.10.–28.02.). o Ersatzpflanzungen für entfernte Gehölze. o Anbringen von Nisthilfen • Ergebnis: Keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG. |
| 2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz legt den Umfang der notwendigen Bestandsaufnahmen dar. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz fordert des Weiteren die Darlegung der Maßnahmen, die geplant sind, um die artenschutzrechtlichen Belange gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG i. V. m. § 19 BNatSchG zu beachten. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz weist darauf hin, wie mit der teilversiegelten Fläche beim Tennisplatz und dem Tennisplatz bei der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung umzugehen ist. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz trifft außerdem Festsetzungsvorschläge für die grundwasserbeeinflussten Flächen und für Ausgleichsmaßnahmen. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz fordert die Ergänzung des Umweltberichtes um Aussagen zum Schutzgut Boden. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz regt den Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung an. Ministerium für Inneres, Bauen und Sport – Oberste Landesbaubehörde OBB1 – Referat OBB 11, Landesplanung, Bauleitplanung Die Landesplanung fordert die Abstimmung der erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen mit ihrer Behörde. |
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Nohfelden, den 08.01.2026
gez.
Lagepläne, ohne Maßstab
Geltungsbereich des Bebauungsplanes/der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Seehotel Weingärtner und Seniorenresidenz, Servicewohnen“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Bosen