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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Sondergebiet Meilerplatz“ in der Gemeinde Nohfelden im Ortsteil Walhausen

hier: Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Meilerplatz“, der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. I Nr. 189), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Nohfelden in öffentlicher Sitzung am 18.12.2025 beschlossen hat, den Bebauungsplanes „Sondergebiet Meilerplatz“ aufzustellen. Gleichzeitig erfolgt die Teiländerung des FNP im Parallelverfahren.

Weiterhin wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Sondergebiet Meilerplatz“ sowie die Teiländerung des FNP mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 erfolgt. Die Entwürfe des Bebauungsplanes „Sondergebiet Meilerplatz“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, bestehend jeweils aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung werden in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Nohfelden An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.12 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen gem. § 4a Abs. 4 Bau GB in dem online-Portal der Gemeinde Nohfelden (https://www.Nohfelden.de/rathaus-service/) digital zur Verfügung gestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden, gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt, um zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

Die Gemeinde Nohfelden beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Meilerplatz“. Ziel ist es, für die bereits vorhandenen baulichen Anlagen planungsrechtliche Grundlagen zu schaffen und die Nutzung des Areals für traditionelle Veranstaltungen – insbesondere die historisch bedeutenden „Walhauser Köhlertage“ – sowie für Bildungs- und Informationsangebote (Forst, Natur, historische Industriekultur) zu sichern. Zudem soll der naturschutzfachlich wertvolle Bereich der bestehenden A-Wiese rechtlich gesichert und im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,5 ha (gerundet 5.190 m2) und erstreckt sich über nachfolgende Flurstücke des Flur 8 in der Gemarkung Walhausen: 37, 38, 39, 60/2, 60/2, 40/3 und einer Teilfläche aus 60/3.

Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan entsprechend gekennzeichnet. Die Abmessungen des Geltungsbereiches orientieren sich an den örtlichen Liegenschaften.

Das Plangebiet stellt derzeit eine in Teilbereichen liegende A-Wiese (GB 6408-5025-2022, FFH-LRT 6510, „Magere Flachland-Mähwiese“, Biotoptyp Nass- und Feuchtwiese, Kartierung vom 09.05.2022) dar. Diese soll als geschütztes Biotop in den B-Plan mitaufgenommen und zum Erhalt festgesetzt werden.

Aufgrund der vorgesehenen Nutzung im angrenzenden Bereich besteht ein Ausgleichsgebot gem. § 1a Abs. 3 BauGB i.S.d. Eingriffsregelung. Nähere Informationen sind im weiteren Planungsprozess dem Umweltbericht zu entnehmen.

Ab sofort kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Nohfelden An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.12 unterrichten und sich bis zum 20.02.2026 zur Planung äußern.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Nohfelden 12.01.2026

Andreas Veit
Bürgermeister