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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Neue Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Sankt Wendel hat auf der Grundlage des § 196 BauGB und § 14 GutVO die Bodenrichtwerte für die Flächen des Landkreises St. Wendel zum Stichtag: 01.01.2022 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.

Die Bodenrichtwerte sind gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse (GutVO) und dem Baugesetzbuch (BauGB) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Mommstraße 31, 66606 St. Wendel ab dem 13.06.2022 verfügbar. Es besteht die Möglichkeit die neuen Bodenrichtwerte über das Geoportal Saarland kostenfrei einzusehen:

https://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Geoportal-SL-2020&WMC=3019

Bei Rückfragen zu Bodenrichtwerten kann eine telefonische Auskunft unter 06851-801-4550 oder per E-Mail gutachterausschuss@lkwnd.de erfolgen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft zu beantragen, welche mit 20 € gebührenpflichtig ist.

Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke

Wenn Sie für ein Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei Ihrem Finanzamt einreichen möchten, benötigen Sie u.a. den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Die Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke auf den Stichtag 01.01.2022 können Sie unter folgendem Link abrufen: https://geoportal.saarland.de/grundsteuer/