Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Auf dem Roten Acker“ in Flur 22 der Gemarkung Wolfersweiler einzuleiten.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in öffentlicher Sitzung am 21.07.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Auf dem Roten Acker“ in Flur 22 der Gemarkung Wolfersweiler - im beschleunigten Verfahren gefasst hat.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:
Im Ortsteil Wolfersweiler in der Gemeinde Nohfelden soll auf einer bislang unbebauten Grün- bzw. Freifläche zwischen der Gimbweilerstraße und der Römerstraße neuer Wohnraum geschaffen werden. Die Fläche befindet sich zwar am Siedlungsrand, ist allerdings, bei Betrachtung des gesamten Siedlungskörpers, dennoch relativ zentral gelegen. Konkret handelt es sich bei dem Vorhaben um die Errichtung von ca. 11 Wohngebäuden.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt aus südlicher Richtung über die Römerstraße und wird durch die Anlage einer Mischverkehrsfläche gesichert. Zudem wird eine fußläufige Anbindung an die Gimbweilerstraße geschaffen. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig innerhalb des Geltungsbereichs organisiert werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebietes nach § 35 BauGB. Auf dieser Grundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Um für das Plangebiet eine Vorhabenzulässigkeit herzustellen, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Auf dem Roten Acker““ erstreckt sich über die Parz.-Nr. 169/7 Teilfläche und die Parz.-Nr. 146/4 in Flur 22 der Gemarkung Wolfersweiler.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha.
Der Lageplan ist Teil des Aufstellungsbeschlusses.
Nach § 13b BauGB gilt bis zum 31. Dezember 2022 der § 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13b und § 13 BauGB aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet eine geplante Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13b und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
In seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Auf dem Roten Acker“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 13b BauGB i. V. m. §§ 13a, 13 BauGB und 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am 11.08.2022 u. 25.08.2022 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Lageplan, ohne Maßstab
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Auf dem Roten Acker“ in Flur 22 der Gemarkung Wolfersweiler
Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan, Stand: 06.04.2022