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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zum Sägewerk“ in Flur 9 der Gemarkung Wolfersweiler“

hier: Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens und Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zum Sägewerk“ in Flur 9 der Gemarkung Wolfersweiler einzuleiten.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in öffentlicher Sitzung am 21.07.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „“Zum Sägewerk“ - in Flur 9 der Gemarkung Wolfersweiler - im vereinfachten Verfahren gefasst hat.

Die vorliegende Bauleitplanung dient zur Sicherung von Gewerbeflächen, hier der Sicherung eines holzverarbeitenden Betriebes, sowie dem Zweck dienende Nebenanlagen und das Aufstellen von Garagen und Mobilheimen im rückwärtigen Bereich. Außerdem sollen Gaststätten und Verkaufsläden in dem zur Straße hin abgegrenzten Baufeld als zulässig erklärt werden.

Die Erschließung ist über die „St. Wendeler Straße“ (B41) gesichert. In der St. Wendeler Straße verläuft ein Mischwasserkanal. Das Gewerbegebiet ist an das örtliche Abwassersystem anzuschließen. Die anfallenden Schmutz- und Regenwässer sind auf dem Gelände des Plangebietes, getrennt nach ihrer Kontamination zu führen. Das Schmutzwasser ist der Kanalisation und das unbelastete Regenwasser dem anliegenden Vorfluter zuzuführen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebietes nach § 35 BauGB (Außenbereich). Auf dieser Grundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Um für das Plangebiet eine Vorhabenzulässigkeit herzustellen, ist daher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zum Sägewerk“ erstreckt sich über die Parz.-Nr. 1/8, 1/2, 12/2, 33/2, 60/2 u 82/2 in Flur 9 der Gemarkung Wolfersweiler.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,7 ha.

Der Lageplan ist Teil des Aufstellungsbeschlusses.

Der Vorhabenträger ist Eigentümer der v. g. Grundstücke.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB i.V.m. § 12 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt die Fläche als Gewerbefläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt zu werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

In seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zum Sägewerk“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 09.09.2022 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am 11.08.2022 u. 25.08.2022 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Nohfelden, den 26.07.2022
gez. Andreas Veit
-Bürgermeister-

Lageplan, ohne Maßstab

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Zum Sägewerk“ in Flur 9 der Gemarkung Wolfersweiler