Wir feiern auch in diesem Jahr in verschiedenen evangelischen Kirchen die Konfirmationsjubiläen, zu denen wir Sie herzlich einladen.
Nachfolgende Termine stehen zur Auswahl:
Samstag, 05.09.2026 | |
| 16:00 Uhr | in der Ev. Kirche Birkenfeld |
Sonntag, 06.09.2026 | |
| 11:00 Uhr | in der Ev. Kirche Sötern |
Sonntag, 13.09.2026 | |
| 14:00 Uhr | in der Ev. Kirche Niederbrombach |
Sonntag, 27.09.2026 | |
| 11:00 Uhr | in der Ev. Kirche Achtelsbach |
Eingeladen sind die Konfirmationsjahrgänge, die in diesem Jahr ihre Goldene Konfirmation, Diamantkonfirmation, Eiserne Konfirmation, Gnadenkonfirmation oder Kronjuwelenkonfirmation feiern möchten.
Wenn Ihr Konfirmationsjahrgang an einem der o. g. Gottesdienste mit den Jubelkonfirmationen teilnehmen möchte, bitten wir Sie, dies in Ihrem Jahrgang zu besprechen und sich bis zum 14.08.2026 im Gemeindebüro der Ev. Hoffnungsgemeinde Nahe-Hochwald anzumelden.
Telefonnummer: 067 82 – 8674920
E-Mail: hoffnungsgemeinde@ekir.de
Sonntag, 26.07.2026
09:30 Uhr – Gottesdienst in der Ev. Kirche Birkenfeld
11:00 Uhr – Zeltgottesdienst Wilzenberg, Wilzenberg-Hußweiler
Die Chorproben der Kantorei Sötern finden wöchentlich donnerstags ab 20:00 Uhr im Gemeindehaus Sötern statt.
Ruhezeiten, die bis zum 31.12.2026 ablaufen
Auf dem Friedhof der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Bosen befinden sich Grabstätten, deren Ruhezeiten/Nutzungsrechte abgelaufen sind.
Hierbei handelt es sich um Reihengrabstätten
| - | für Erdbestattungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften (Blumengräber), |
| Ruhezeit 25 Jahre | |
| - | für Erdbestattungen Rasengräber mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften, |
| Ruhezeit 25 Jahre | |
| - | für Urnenbeisetzungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften |
| Ruhezeit 20 Jahre. | |
Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten, deren Ruhezeiten/Nutzungsrechte abgelaufen sind, werden hiermit gemäß den Bestimmungen des § 25 der Friedhofssatzung für den Friedhof der ehemaligen Evangelischen Kirchengemeinde Bosen vom 01.04.2014 aufgefordert, die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen (Fundamente) bis zum 31.12.2026 zu entfernen und die Grabstätte einzuebnen.
Einwände gegen diese Aufforderung sind bis zum 31.12.2026 bei der Evangelischen Hoffnungsgemeinde Nahe-Hochwald, Am Kirchplatz 4, 55765 Birkenfeld oder per Mail an
hoffnungsgemeinde@ekir.de
schriftlich geltend zu machen.
Werden Grabmale oder bauliche Anlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Ruhezeiten/Nutzungsrechte entfernt, gehen mit der Unanfechtbarkeit dieses Aufforderungsbescheides die Grabmale und baulichen Anlagen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Evangelischen Hoffnungsgemeinde Nahe-Hochwald über und werden auf Kosten der früheren Nutzungsberechtigten entfernt. Die Evangelische Hoffnungsgemeinde Nahe-Hochwald haftet nicht für Schäden, die durch die Entfernung entstehen können.
Der Bevollmächtigtenausschuss der Ev. Hoffnungsgemeinde Nahe-Hochwald
Sie erreichen unser Gemeindebüro zu folgenden Zeiten unter der Telefonnummer 06782 8674920:
Mo.-Do. 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Mo. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fr. 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Mo.-Fr. 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
06782 9888344
0170 1578241
06825 9703404
Mobil: 0171 9979028