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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Ortsteil Wolfersweiler

Als zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, Abs. 1c sowie Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast der Gemeinde Nohfelden, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Im Ortsteil Wolfersweiler wird in folgenden Straßen eine Tempo-30-Zone eingerichtet:

Römerstraße

Bernd-Litz-Allee

Wiesengrund

Jakob-Küntzer-Straße

Fronbachstraße

Ringstraße

Ringmauer

Eckstraße

Am Wolfssteg

Kuseler Straße

Zum Hügel

Parkstraße

Ernst-Heinz-Straße

Die Beschilderung erfolgt durch Aufstellung des Verkehrszeichens:

• Zeichen 274.1 StVO „Beginn einer Tempo-30-Zone“

an den Zufahrten zu dem ausgewiesenen Tempo-30-Zonenbereich. Die Verkehrszeichen werden jeweils rechtsseitig in Fahrtrichtung an den geeigneten Stellen des Straßenverlaufs entsprechend dem Beschilderungsplan aufgestellt.

An den Ausfahrten aus dem Tempo-30-Zonenbereich wird das Verkehrszeichen:

• Zeichen 274.2 StVO „Ende einer Tempo-30-Zone“

aufgestellt.

Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i.S. des § 24 StVG geahndet.

Nohfelden, den 21. Juli 2026
Der Bürgermeister
Andreas Veit