Als zuständige Straßenverkehrsbehörde wird gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1, Abs. 1c sowie Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast der Gemeinde Nohfelden, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
Im Ortsteil Walhausen wird in folgenden Straßen eine Tempo-30-Zone eingerichtet:
• Stabelstraße
• Türkismühler Straße
• Zum Heidenkopf
Die Beschilderung erfolgt durch Aufstellung des Verkehrszeichens:
• Zeichen 274.1 StVO „Beginn einer Tempo-30-Zone“
an den Zufahrten zu dem ausgewiesenen Tempo-30-Zonenbereich. Die Verkehrszeichen werden jeweils rechtsseitig in Fahrtrichtung an den geeigneten Stellen des Straßenverlaufs entsprechend dem Beschilderungsplan aufgestellt.
An den Ausfahrten aus dem Tempo-30-Zonenbereich wird das Verkehrszeichen:
• Zeichen 274.2 StVO „Ende einer Tempo-30-Zone“
aufgestellt.
Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i.S. des § 24 StVG geahndet.