Die Seniorensicherheitsberater wurden durch die Verbraucherzentralen über eine neue Betrugsmasche informiert, wobei vielfach ältere MitbürgerInnen „bevorzugte Opfer“ sind.
Bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen häufen sich Berichte über die Telefonwerbung von "Pflegeservice Smart" der Firma "United Swiss Marketing". Pflegebedürftigen Menschen wird eine kostenpflichtige Beratung zu Pflegleistungen in Höhe von mehr als 6000 Euro angeboten.
Was passiert genau?
Bei den Telefonaten zeigt sich, dass die Anrufer oftmals Pflegegrad und Namen der Angerufenen kennen. Sie versuchen nach der Darstellung vieler Verbraucher Druck auszuüben, das Angebot anzunehmen und sich Informationspakete zusenden zu lassen. Im Nachgang erhalten sie dann eine Auftragsbestätigung mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Aufklärung über den Widerruf und die Rechnung. Dies wird mit der Aufforderung verbunden, auf keine Leistungen aus der Pflegeversicherung zu verzichten.
Verbraucher, die den geforderten Betrag nicht zahlen, erhalten nach einer gewissen Zeit eine Zahlungserinnerung. Einige Betroffene berichten davon, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet worden sei.
Was ist zu tun?
Am besten wäre es, die Angerufenen würden sofort auflegen. Sie haben dadurch keinerlei Nachteile! Denn eine kostenpflichtige Pflegeberatung benötigt man nicht. Pflegebedürftige erhalten bei offiziellen Stellen von Kommunen oder Pflegekassen eine kostenlose Beratung.
Sollten man das Telefonat geführt und am Telefon einen Vertrag geschlossen haben, zahlen Sie nicht sofort! Widerrufen Sie den Vertrag. Dies gilt auch, wenn Sie glauben, der Vertrag sei nicht zustande gekommen. Erhalten Sie also eine Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung und Rechnung, sollten Sie den Vertrag unbedingt widerrufen.
Andernfalls erhalten Sie nach den bisherigen Erfahrungen eine Mahnung. Die kommt zumeist mit den Unterlagen über die Pflegeleistungen. Hier hilft nur noch, dem Vertragsschluss zu widersprechen und ihn anzufechten.
Grundsätzlich gilt: Werbeanrufe ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig. Trotzdem sind am Telefon abgeschlossene Verträge, bis auf wenige Ausnahmen, auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Sie können telefonisch geschlossene Verträge jedoch in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Anbieter sind verpflichtet, über das Widerrufsrechts zu informieren und eine Widerrufsbelehrung vorzulegen. Reicht der Anbieter die Belehrung nach, haben Sie ab dann 14 Tage Zeit für den Widerruf. Erfolgt keine Widerrufsbelehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht und erlischt erst nach 12 Monaten und 14 Tagen.
Für weitere Informationen (auch für Vereine und Gruppen) stehen die Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Nohfelden Dietmar Böhmer (Tel. 06852 1415) und Norbert Lesch (Tel. 06852 7578) zur Verfügung.