Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit wird gem. § 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 StVO im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland anlässlich der Kirmes in Wolfersweiler von Freitag, 12. August 2022 bis Dienstag, 16. August 2022 folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | In der Römerstraße, zwischen der Abzweigung Jakob-Küntzer-Straße und dem Festplatz, wird beidseitig (bis Festplatz Ende) ein Halteverbot angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit Verkehrszeichen (VZ) 283-10 (Halteverbot Anfang), VZ 283-30 (Halteverbot Mitte) und VZ 283-20 (Halteverbot Ende). |
| 2. | Die Sperrung des Feldwirtschaftsweges von der Gimbweilerstraße her zum Festplatz wird angeordnet. Die Beschilderung erfolgt mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen. |
| 3. | Anlässlich eines Handwerker- Bauern- und Kunsthandwerkermarktes am Sonntag, den 14. August 2022, wird die Römerstraße ab der Einmündung der Gemeindestraße „Wiesengrund“ in der Zeit von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr in beiden Richtungen gesperrt. |
| Umleitungsmöglichkeiten sind ausgeschildert. | |
|
| Die Beschilderung erfolgt mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen. |
| 4. | Anlässlich des Marktes am Montag, den 15. August 2022, wird die Römerstraße ab der B 41 bis zur Abzweigung des Feldwirtschaftsweges (hinter dem ehemaligen Pferdedressurplatz), die Jakob-Küntzer-Straße und die Straße „Wiesengrund“ in beiden Richtungen, längstens bis Dienstag, 16. August 2022, 12.00 Uhr, gesperrt. |
|
| Ausnahme: Anlieger und Aufsteller von Marktständen frei. |
|
| Die Beschilderung erfolgt mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen. |
| 5. | Am Markttag Montag, 15. August 2022, wird in den Gemeindestraßen Jakob-Küntzer-Straße und Wiesengrund in Fahrtrichtung Römerstraße ein rechtsseitiges absolutes Halteverbot angeordnet. |
|
| Die Beschilderung erfolgt mit Verkehrszeichen (VZ) 283-10 (Halteverbot Anfang), VZ 283-30 (Halteverbot Mitte) und VZ 283-20 (Halteverbot Ende). Die VZ 283-30 sind zu wiederholen. Die VZ sind 72 Stunden vor Marktbeginn mit Zusatzschildern „Ab 15.08.2022 06:00 Uhr“ aufzustellen. |
| 6. | Der Verkehr aus Richtung Hahnweiler wird über den Feldwirtschaftsweg, welcher in die Straße in Richtung Eitzweiler einmündet, umgeleitet. Die Beschilderung erfolgt mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), VZ 454-10 und 454-20 (Umleitungswegweiser). |
| 7. | Sonstige Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. |
| 8. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 9. | Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet. |