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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

für die Benutzung der Sport-, Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäuser

In der Sitzung vom 06.07.2023 hat der Gemeinderat nachstehende einheitliche Gebührenordnung beschlossen. Diese ersetzt die bisherigen fünf Gebührenordnungen für die jeweiligen Dorfgemeinschaftshäuser und die Gebührenordnung für die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhallen.

In der neuen Ordnung sind die Gebühren für die Nutzung, Nebenkosten und Reinigung der Sport-, Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäuser festgelegt.

Die Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Nohfelden, den 01.08.2023
Andreas Veit
-Bürgermeister-

Teil A

Gebührenordnung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser

1. Saalmiete pro Tag

Für Benutzer, die innerhalb der Gemeinde Nohfelden wohnen

Eisen, Eiweiler, Neunkirchen/Nahe,

Selbach, Sötern

ganzer Saal

80,00 €

Eisen, Neunkirchen/Nahe, Selbach

kleiner Saal

40,00 €

Eiweiler

2/3 Saal

53,00 €

Eiweiler

1/3 Saal

27,00 €

Für Benutzer, die außerhalb der Gemeinde Nohfelden wohnen

Eisen, Eiweiler, Neunkirchen/Nahe,

Selbach, Sötern

ganzer Saal

130,00 €

Eisen, Neunkirchen/Nahe, Selbach

kleiner Saal

65,00 €

Eiweiler

2/3 Saal

87,00 €

Eiweiler

1/3 Saal

43,00 €

2. Küchenbenutzung pro Tag

15,00 €

3. Reinigungskosten

50,00 €

Das Dorfgemeinschaftshaus ist besenrein zu hinterlassen.

Bei starker Verschmutzung behält sich die Gemeinde vor, die zusätzlich entstehenden Reinigungskosten dem Benutzer in Rechnung zu stellen.

4. Energiekosten

Kostenpauschale für Strom- und

Wasserverbrauch

30,00 €

Heizkostenzuschlag pro Tag

von Oktober bis einschließlich April

50,00 €

Die Energiekostenpauschalen werden alle drei Jahre durch die Gemeindeverwaltung überprüft und ggf. angepasst.

5. Müllentsorgung

Für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Nohfelden durch Dritte obliegt dem Nutzer auf seine Kosten die ordnungsgemäße Müllentsorgung durch:

- Selbstentsorgung über eigene Mülltonne

- Erwerb von Müllsäcken, die vom Ortsvorsteher vorgehalten werden.

6. Saalmiete bei einer einstündigen Nutzung pro Kalenderwoche

Jahrespauschale für Erwachsenengruppen

75,00 €

Jahrespauschale für Jugendgruppen

55,00 €

Die stundenweise Abrechnung ist nach Rücksprache mit dem jeweiligen Ortsvorsteher möglich.

Entgelt für Erwachsenengruppen pro Stunde

3,00 €

Entgelt für Jugendgruppen pro Stunde

1,50 €

7. Nutzungsentgelt für private Gruppen und Gliederungen

Für Probe- und Trainingsstunden von privaten Gruppen und Gliederungen wird ein halbjährlich zu zahlendes Entgelt erhoben:

im Sommerhalbjahr

220 €

im Winterhalbjahr

260 €

Die stundenweise Abrechnung ist nach Rücksprache mit dem jeweiligen Ortsvorsteher möglich.

Entgelt pro Stunde im Sommerhalbjahr

12,50 €

Entgelt pro Stunde im Winterhalbjahr

15,00 €

8. Befreiung der Gebührenzahlung

Von der Gebührenzahlung befreit sind

1.

Veranstaltungen gemeindlicher Gremien

2.

Bürgersprechstunden

3.

der Dorfgemeinschaft dienende Veranstaltungen des Ortsrates (Seniorentage etc.)

4.

Gemeinsame Großübungen von THW, Rettungsorganisationen und Feuerwehr

5.

Feuerwehrschulungen

6.

Gottesdienste

7.

Veranstaltungen politischer Parteien oder Wählergruppen, die auf Orts- oder Gemeindeebene in der Gemeinde Nohfelden organisiert sind.

Teil B

Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhallen

1. Entgelt

1 a)

Für die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhallen nach § 3 Ziffer 1 – 7 der Richtlinie werden folgende Nutzungsentgelte bei einer Nutzungsstunde pro Kalenderwoche erhoben:

Jährliche Nutzung

Nutzung

für 7 Monate

Nutzung

der Halle in

Jugend

Erwachsene

Jugend

Erwachsene

Gonnesweiler

54,62 €

71,43 €

29,41 €

46,22 €

Nohfelden

54,62 €

71,43 €

29,41 €

46,22 €

Sötern

54,62 €

71,43 €

29,41 €

46,22 €

Wolfersweiler

54,62 €

71,43 €

29,41 €

46,22 €

Bei einer mehrstündigen Nutzung sind die Gebühren mit der entsprechenden Stundenanzahl (auch anteilige) zu multiplizieren.

Ab dem 01.01.2025 werden 19 % Mehrwertsteuer auf diese Nutzungsentgelte erhoben und abgeführt.

1 b)

Für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhallen nach § 3 Ziffer 8 der Richtlinie wird ein Entgelt pro Tag wie folgt erhoben:

Benutzer, die innerhalb der Gemeinde Nohfelden wohnhaft sind

Nohfelden

Nutzung der Halle

80,00 €

Gonnesweiler und Wolfersweiler

Nutzung der Halle (inkl. Nebenraum)

80,00 €

Nutzung des Nebenraumes

40,00 €

Nutzung der Küche

15,00 €

Sötern

Nutzung der Halle

80,00 €

Nutzung der Küche

15,00 €

Benutzer, die außerhalb der Gemeinde Nohfelden wohnhaft sind

Nohfelden

Nutzung der Halle

130,00 €

Gonnesweiler und Wolfersweiler

Nutzung der Halle (inkl. Nebenraum)

130,00 €

Nutzung des Nebenraumes

65,00 €

Nutzung der Küche

15,00 €

Sötern

Nutzung der Halle

130,00 €

Nutzung der Küche

15,00 €

Bei der Nutzung einer Halle inklusive des Nebenraumes sind nur die Nutzungsgebühren und Nebenkosten, die für die Nutzung der Halle anfallen, zu zahlen. Bei starker Verschmutzung des Nebenraumes werden die hierfür anfallenden Reinigungskosten in Höhe von 20,00 EUR separat in Rechnung gestellt.

2. Energiekosten

Strom- und Wasserverbrauch

Nohfelden und Sötern

Nutzung der Halle

40,00 €

Gonnesweiler und Wolfersweiler

Nutzung der Halle

40,00 €

Nutzung des Nebenraumes

20,00 €

Heizkostenzuschlag pro Tag (Oktober bis einschließlich April)

Nohfelden und Sötern

Nutzung der Halle

80,00 €

Gonnesweiler und Wolfersweiler

Nutzung der Halle

80,00 €

Nutzung des Nebenraumes

40,00 €

3. Reinigung

Nohfelden und Sötern

Nutzung der Halle

50,00 €

Gonnesweiler und Wolfersweiler

Nutzung der Halle

50,00 €

Nutzung des Nebenraumes

40,00 €

Die Sport- und Mehrzweckhalle ist besenrein zu hinterlassen.

Bei starker Verschmutzung behält sich die Gemeinde vor, die zusätzlich entstehenden Reinigungskosten dem Benutzer in Rechnung zu stellen.

4. Müllentsorgung

Im Rahmen von Veranstaltungen nach § 3 Ziffer 1 – 8 der Richtlinie für die Benutzung von Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Nohfelden durch Dritte obliegt dem Nutzer auf seine Kosten die ordnungsgemäße Müllentsorgung durch:

- Selbstentsorgung über eigene Mülltonne

- Erwerb von Müllsäcken, die vom Ortsvorsteher vorgehalten werden

5. Kaution

Für die Benutzung der Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Nohfelden nach § 3 Ziffer 8 der Richtlinie ist eine Kaution pro Tag beim jeweiligen Ortsvorsteher zu hinterlegen:

Für Benutzer, die innerhalb der

Gemeinde Nohfelden wohnhaft sind

300,00 €

Für Benutzer, die außerhalb

der Gemeinde Nohfelden wohnhaft sind

500,00 €

6. Befreiung der Gebührenzahlung

Von der Gebührenzahlung befreit sind

1.

Veranstaltungen gemeindlicher Gremien

2.

Bürgersprechstunden

3.

der Dorfgemeinschaft dienende Veranstaltungen des Ortsrates (Seniorentage etc.)

4.

Gemeinsame Großübungen von THW, Rettungsorganisationen und Feuerwehr

5.

Feuerwehrschulungen

6.

Gottesdienste

7.

Veranstaltungen politischer Parteien oder Wählergruppen, die auf Orts- oder Gemeindeebene in der Gemeinde Nohfelden organisiert sind.

Gemäß § 2 b UStG ist die Gemeinde ab dem 01.01.2025 dazu verpflichtet 19 % Mehrwertsteuer auf die Nutzungsentgelte zu erheben, wenn die Halle für sportliche Zwecke/Veranstaltungen genutzt wird.

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 06.07.2023 beschlossen und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Nohfelden, den 01.08.2023
gez. Vei