Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Verkehrspolizeiliche Anordnung
Nächster Artikel: Amtliche Bekanntmachung
Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aus Anlass der Kirmes auf dem Festplatz in Wolfersweiler, wird von Freitag, den 11.08.2023 bis Dienstag, den 15.08.2023, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
- In der Römerstraße wird von Einmündung St. Wendeler Straße bis Festplatz ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang), VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot Mitte), und VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen „ab 11.08.2023, 8 Uhr“ zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind min. 72 h vor der Veranstaltung aufzustellen.
- Der Feldwirtschaftsweg von der Gimbweilerstraße zum Festplatz wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen.
- Anlässlich eines Handwerker-, Bauern- und Kunsthandwerkermarktes am Sonntag, den 13.08.2023, wird die Römerstraße ab der Einmündung der Gemeindestraße „Wiesengrund“ in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen.
- Anlässlich des Marktes am Montag, den 14.08.2023, wird die Römerstraße Einmündung St. Wendeler Straße“ in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen.
- Zusätzlich wird am Montag, den 14.08.2023, die Jakob-Küntzer-Straße und die Gemeindestraße „Wiesengrund“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen.
- Der Verkehr aus Richtung Hanweiler, wird in diesen Zeiten, über den Feldwirtschaftsweg in Richtung Eitzweiler umgeleitet.
- Sonstige Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert.
- Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
Nohfelden, den 01. August 2023
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
in Vertretung
Beigeordneter Edgar Lorscheider