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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes auf dem Festplatz in Wolfersweiler, wird von Freitag den 09.08.2024 bis Dienstag den 13.08.2024, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1.

In der Römerstraße wird von Einmündung St. Wendeler Straße bis Festplatz ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang), VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot Mitte), und VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen „ab 09.08.2024 8Uhr“ zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind min. 72h vor der Veranstaltung aufzustellen.

2.

Der Feldwirtschaftsweg von der Gimbweilerstraße zum Festplatz wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen.

3.

Anlässlich eines Handwerker- Bauern- und Kunsthandwerkermarktes am Sonntag, den 11.08.2024, wird die Römerstraße ab der Einmündung der Gemeindestraße „Wiesengrund“ in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen.

4.

Anlässlich des Marktes am Montag, den 12.08.2024, wird die Römerstraße Einmündung St. Wendeler Straße“ in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen.

5.

Zusätzlich wird am Montag, den 12.08.2024, die Jakob-Küntzer-Straße und die Gemeindestraße „Wiesengrund“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen.

6.

Der Verkehr aus Richtung Hanweiler, wird in diesen Zeiten, über den Feldwirtschaftsweg in Richtung Eitzweiler umgeleitet.

7.

Sonstige Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert.

8.

Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet.

9.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

Nohfelden, den 08. Juli 2024
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit