Aus Anlass der Kirmes auf dem Festplatz in Wolfersweiler, wird von Freitag den 09.08.2024 bis Dienstag den 13.08.2024, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | In der Römerstraße wird von Einmündung St. Wendeler Straße bis Festplatz ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang), VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot Mitte), und VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen „ab 09.08.2024 8Uhr“ zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind min. 72h vor der Veranstaltung aufzustellen. |
| 2. | Der Feldwirtschaftsweg von der Gimbweilerstraße zum Festplatz wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen. |
| 3. | Anlässlich eines Handwerker- Bauern- und Kunsthandwerkermarktes am Sonntag, den 11.08.2024, wird die Römerstraße ab der Einmündung der Gemeindestraße „Wiesengrund“ in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen. |
| 4. | Anlässlich des Marktes am Montag, den 12.08.2024, wird die Römerstraße Einmündung St. Wendeler Straße“ in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen. |
| 5. | Zusätzlich wird am Montag, den 12.08.2024, die Jakob-Küntzer-Straße und die Gemeindestraße „Wiesengrund“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 6. | Der Verkehr aus Richtung Hanweiler, wird in diesen Zeiten, über den Feldwirtschaftsweg in Richtung Eitzweiler umgeleitet. |
| 7. | Sonstige Umleitungen werden entsprechend ausgeschildert. |
| 8. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |
| 9. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |