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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der StVO wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den Parkplatz Bostalsee folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1. Am Wendehammer auf dem Parkplatz P3 (Gonnesweiler) zur Surferbasis wird ein eingeschränktes Haltverbot für die Fahrbahn als auch den Seitenstreifen angeordnet. Hierzu sind die VZ 286-10 StVO (Eingeschränktes Haltverbot Anfang), VZ 286-30 (Eingeschränktes Haltverbot Mitte), und VZ 283-20 (Eingeschränktes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen 1060-31 („auch auf dem Seitenstreifen“) aufzustellen.

  1. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet.

Nohfelden, den 25. Juli 2024
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
In Vertretung
Beigeordneter Edgar Lorscheider