Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wegen eines Straßenfestes für den Gemeindebezirk Türkismühle folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:
| 1. | Die Gemeindestraße "Zum Schellenborn" ab Höhe Spielplatz, wird von Freitag, den 09. August 2024 ab 15:00 Uhr bis Sonntag, den 11. August 2024 15:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme "Anlieger frei". |
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| Die Kennzeichnung erfolgt mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei). |
| 2. | Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen. |
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| Nach Ende der Veranstaltung sind sämtliche Verkehrszeichen und Absperrgitter umgehend zu entfernen |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet. |