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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs wegen eines Straßenfestes für den Gemeindebezirk Türkismühle folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:

1.

Die Gemeindestraße "Zum Schellenborn" ab Höhe Spielplatz, wird von Freitag, den 09. August 2024 ab 15:00 Uhr bis Sonntag, den 11. August 2024 15:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme "Anlieger frei".

Die Kennzeichnung erfolgt mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und dem Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei).

2.

Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen.

Nach Ende der Veranstaltung sind sämtliche Verkehrszeichen und Absperrgitter umgehend zu entfernen

3.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet.

Nohfelden, den 30. Juli 2024
Der Bürgermeister
- als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit