Aufgrund der §§ 82 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 20. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 24.232.332,00 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 29.275.453,00 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -5.043.121,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.744.262,00 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 6.808.108,00 € |
| im Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -3.063.846,00 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.328.771,00 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 917.082,00 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 6.411.689,00 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.494.380,00 €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 400.000,00 €.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 10.000.000,00 €
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird
festgesetzt auf 5.043.121,00 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | |
| (Grundsteuer A) | 275 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 300 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer — 415 v. H. | ||
Es gilt der vom Gemeinderat am 20. Februar 2025 beschlossene Stellenplan.
Die aufgrund des § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Nohfelden genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
2.494.380,00 €
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
400.000,00 €
Der Haushaltsplan der Gemeinde Nohfelden wird gemäß § 86 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Zeit vom 04. August bis einschl. 12. August 2025 zur Einsichtnahme im Rathaus in Nohfelden, An der Burg, Zimmer 0.14, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 15.00 Uhr, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, 1 Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.