Auf Grundlage der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO erlässt die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland und dem Straßenbaulastträger der Gemeinde Nohfelden sowie mit Zustimmung des Landkreises St. Wendel aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende verkehrsrechtliche Anordnung:
Anordnung
| 1. | In der Römerstraße wird im Bereich zwischen der Einmündung St. Wendeler Straße und dem Sportplatz/Festplatz sowie in der Gegenrichtung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die Verkehrszeichen 274-30 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) sowie zusätzlich die Verkehrszeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“ aufzustellen. |
| 2. | In der Römerstraße wird im Bereich zwischen der Einmündung St. Wendeler Straße und dem Festplatz ein beidseitiges absolutes Haltverbot angeordnet. Zur Kennzeichnung sind die Verkehrszeichen 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang), 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Mitte) und 283-20 StVO (Absolutes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen „ab 07.08.2026, 08:00 Uhr“ aufzustellen. Die Verkehrszeichen sind mindestens 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung aufzustellen. |
| 3. | In der St. Wendeler Straße wird im Bereich vor Hausnummer 39 bis Hausnummer 23 sowie in der Gegenrichtung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die Verkehrszeichen 274-30 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) sowie zusätzlich die Verkehrszeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“ aufzustellen. |
| 4. | In der Gimbweilerstraße wird von der Einmündung St. Wendeler Straße bis zum Ortsausgang in Richtung Gimbweiler sowie in der Gegenrichtung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die Verkehrszeichen 274-30 StVO (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) sowie zusätzlich die Verkehrszeichen 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“ aufzustellen. |
| 5. | In der St. Wendeler Straße erfolgt die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung in Fahrtrichtung Nohfelden mit Verkehrszeichen 274-50 StVO (50 km/h). |
| 6. | Ab dem 07.08.2026 bis einschließlich 11.08.2026 wird die Römerstraße ab der Einmündung der Gemeindestraße „Wiesengrund“ bis zur Ortsausfahrt Richtung Hahnweiler auf Höhe des Veranstaltungsgeländes für den Durchgangsverkehr gesperrt. Hierzu sind die Verkehrszeichen 600 StVO (Absperrschranke mit fünf roten Warnleuchten) sowie 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. |
| 7. | Anlässlich des Laurentiusmarktes am Montag, den 10. August 2026, wird die Römerstraße im Bereich ab der Einmündung St. Wendeler Straße bis zum Veranstaltungsgelände in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Sperrung ist an allen Zufahrten zur Römerstraße entsprechend auszuweisen. Hierzu sind die Verkehrszeichen 600 StVO (Absperrschranke mit fünf roten Warnleuchten) sowie 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen. |
| 8. | Der Verkehr aus Richtung Hahnweiler wird während der Sperrzeiten über den Feldwirtschaftsweg in Richtung Eitzweiler umgeleitet. |
| 9. | Die Straßen Römerstraße, Kuseler Straße und Parkstraße werden vom 07.08.2026 bis einschließlich 11.08.2026 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausgenommen hiervon ist der Anliegerverkehr. Abweichend hiervon wird die Römerstraße am Montag, den 10.08.2026, im Bereich der Einmündung St. Wendeler Straße bis zum Veranstaltungsgelände für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Zur Kennzeichnung sind die Verkehrszeichen 600 StVO (Absperrschranke mit drei gelben Warnleuchten) sowie 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO „Anlieger frei“ aufzustellen. Für die Vollsperrung der Römerstraße am 10.08.2026 sind die erforderlichen Absperrmaßnahmen entsprechend der Anordnung vorzunehmen |
| 10. | Das Feld rechtsseitig der Gimbweilerstraße in Richtung Ortsausfahrt wird als Parkplatzfläche für die Veranstaltung eingerichtet. Die Zufahrt und Durchfahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge sind jederzeit zu gewährleisten und freizuhalten. Entsprechende Maßnahmen sind durch den Veranstalter zu treffen. |
| 11. | Vom Veranstalter sind ausreichend Hinweiszeichen auf die vorhandenen Parkplätze sowie auf der St. Wendeler Straße entsprechende Hinweisschilder mit einem Parkleitsystem anzubringen. |
| 12. | Die Sperrstellen sind ordnungsgemäß über die gesamte Fahrbahnbreite zu sichern. Die Warnleuchten sind während der Dauer der Sperrungen, insbesondere bei Dunkelheit und schlechter Sicht, in Betrieb zu halten. |
| 13. | Werden weitergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich, dürfen diese nur nach vorheriger Abstimmung mit der anordnenden Straßenverkehrsbehörde oder der Polizeiinspektion Nordsaarland durchgeführt werden. |
| 14. | Nach Beendigung der Veranstaltung sind die vorgenannten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen unverzüglich zu entfernen und die ursprüngliche Verkehrsführung wiederherzustellen. |
| 15. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 16. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG geahndet. |