Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Bosen anläßlich der Kirmes und eines Marktes vom 20. August 2022 bis 22. August 2022 folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:
| 1. | Die Bosbachstraße wird ab der Einmündung Bostalstraße bis zum Dorfplatz (Einmündung Flurstraße) gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei |
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| Die Kennzeichnung erfolgt durch Verkehrszeichen (Vz) 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzschild 1020-30 (Anlieger frei) und einem halbseitigen Absperrgitter. |
| 2. | Die Flurstraße wird am Montag, 22. August 2022 ab dem Kreuzungsbereich Brühlstraße bis zum Kreuzungsbereich Birkenweg für den Durchgangsverkehr gesperrt. |
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| Die Umleitung erfolgt über die Bostalstraße. |
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| Ausnahme: Anlieger frei bis Kirmes- und Marktstände |
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| Die Kennzeichnung erfolgt durch Vz 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit den Zusatzschildern 1020-30 (Anlieger frei) und 1028-33 (Zufahrt bis Kirmes- und Marktstände frei) und je zwei Absperrgittern. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet. |