| 15.08.2023 | 3. Rate der Grundsteuer A, B und Landwirtschaftskammerbeiträge |
| 15.08.2023 | 3. Rate Niederschlagswassergebühr |
| 15.08.2023 | 3. Rate Gebühr für Schmutzwasser |
| 15.08.2023 | 2. Rate Hundesteuer |
| 15.08.2023 | 3. Rate Vorauszahlung Gewerbesteuer |
| 15.11.2023 | 4. Rate der Grundsteuer A, B und Landwirtschaftskammerbeiträge |
| 15.11.2023 | 4. Rate Niederschlagswassergebühr |
| 15.11.2023 | 4. Rate Gebühr für Schmutzwasser |
| 15.11.2023 | 4. Rate Vorauszahlung Gewerbesteuer |
Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe der Buchungsnummer an die Gemeindekasse zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung rechnen.
Die Gemeindekasse Nohfelden bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Das Formular für die SEPA-Lastschriftermächtigung steht auf der Internetseite der Gemeinde Nohfelden (www.nohfelden.de), dort unter Rathaus (Formulare/Vorschriften), für Sie bereit.
Die Vorteile dieses Verfahrens sind:
Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht
Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge
Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank
Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Für nähere Informationen steht Ihnen das Team der Gemeindekasse unter der Telefonnummer 06852/885-118 oder -120 gerne zur Verfügung.