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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 32/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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 Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes auf dem Dorfplatz in Bosen, wird von Freitag den 18.08.2023 bis Montag den 21.08.2023, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

  1. Die „Bosbachstraße“ wird von Hausnummer 4 bis Kreuzung Flurstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen.

  2. Die „Flurstraße“ wird am Montag 21.08.2023 ab Kreuzung Brühlstraße bis zur Kreuzung Bosbachstraße, wegen des Marktes, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen.

  3. Die Umleitung erfolgt über die Bostalstraße.

  4. Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet.

  5. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

Nohfelden, den 01. August 2023
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
in Vertretung
Beigeordneter Edgar Lorscheider