Aus Anlass der Kirmes auf dem Dorfplatz in Bosen, wird von Freitag dem 15.08.2025 bis Montag dem 18.08.2025, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | Die „Bosbachstraße“ wird von Hausnummer 4 bis Kreuzung Flurstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 2. | Die „Flurstraße“ wird am Montag 18.08.2025 ab Kreuzung Brühlstraße bis zur Kreuzung Bosbachstraße, wegen des Marktes, für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen. |
| 3. | Die Umleitung erfolgt über die Bostalstraße. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |
| 5. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |